An Verhandlungstag 47 hat das Gericht Aufnahmen einer Überwachungskamera gezeigt. Auf diesen ist eine Passantin zu sehen, die sich in der Nähe der Keupstraße in Köln aufgehalten hat, wo die Terroristen 2004 eine Nagelbombe zündeten. Auf der mehrere Minuten langen Sequenz ist eine Frau mit langen dunklen Haaren zu sehen, die anscheinend auf jemanden wartet und mehrmals telefoniert. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe soll dieser Frau ähnlich sehen.
Um dies zu überprüfen hatte das Gericht Ausschnittsvergrößerungen in Auftrag gegeben. Anhand dieser wurde eine Ähnlichkeit zu Zschäpe allerdings unwahrscheinlich. Bislang gibt es keine belastbaren Hinweise, dass Zschäpe selbst bei den Anschlägen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ in Nähe der Tatorte gewesen sein könnte. Sie ist als Mittäterin angeklagt, weil sie für die legale Fassade der Gruppierung gesorgt haben soll.
rr/dpa