Mi, 04.03.2015 , 10:35 Uhr

Organspendeskandal im Klinikum rechts der Isar: Staatsanwaltschaft klagt gegen Ex-Oberarzt

Die Staatsanwaltschaft München I hat gegen einen heute 46- jährigen früheren Oberarzt des Klinikums rechts der Isar Anklage erhoben. Er soll in den Jahren 2009 und 2010 Blutwerte manipuliert haben, um drei Patienten eine vorzeitige Lebertransplantation zu ermöglichen.

 

„Weil er dabei nach Ansicht der Staatsanwaltschaft billigend in Kauf genommen hat, dass schwerstkranke andere Patienten, bei denen eine höhere medizinische Dringlichkeit für eine Lebertransplantation bestand, die benötigten Spenderorgane erst zu einem späteren Zeitpunkt erhalten, wird ihm versuchte gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.“ heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft.    

 

Als Oberarzt im Klinikum rechts der Isar in München war der heute 46-jährige Beschuldigte in den Jahren 2009 und 2010 mit der Behandlung von Patienten betraut, die für eine Lebertransplantation in Frage kamen. Zu seinen Aufgaben gehörte es auch, die für die Zuteilung von Spenderorganen maßgeblichen Patientendaten an die Stiftung Eurotransplant zu melden.

 

Um eine möglichst gerechte Verteilung der knappen Spenderorgane zu gewährleisten, führt Eurotransplant eine zentrale Warteliste, auf der die Patienten, die grundsätzlich für eine Organtransplantation in Frage kommen, gelistet sind. Je höher der Listenplatz eines Patienten ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass ihm zeitnah ein Spenderorgan angeboten werden kann.

 

Ein wesentliches Kriterium für den jeweiligen Listenplatz und somit die Zuteilung eines Spenderorgans ist die medizinische Dringlichkeit. Sie wird in erster Linie anhand bestimmter Blutwerte ermittelt, die die Transplantationszentren regelmäßig an Eurotransplant melden müssen.

 

 

Blutwerte sollen manipuliert worden sein

 

Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, im Dezember 2009 und Januar 2010 wissentlich unrichtige Blutwerte von drei Patienten des Klinikums rechts der Isar an Eurotransplant übermittelt zu haben. Die Blutwerte, die in zwei Fällen nicht von den angegebenen Patienten selbst stammten und in einem Fall durch die Beimischung anderer Substanzen manipuliert worden waren, ließen jeweils auf einen lebensbedrohlichen Gesundheitszustand schließen. Auf diese Weise wollte der Angeschuldigte den Patienten einen höheren Listenplatz verschaffen, als ihnen bei Übermittlung der tatsächlichen Blutwerte zugestanden hätte, und ihnen so die vorrangige Zuteilung eines Spenderorgans ermöglichen.

 

 

Aufgrund der vom Angeschuldigten übermittelten unzutreffenden Blutwerte bot Eurotransplant den drei Patienten im Januar 2010 jeweils eine Spenderleber an. In zwei Fällen wurde das Spenderorgan anschließend im Klinikum rechts der Isar transplantiert. Im dritten Fall bemerkte ein anderer Arzt des Klinikums vor der Transplantation, dass das Organangebot auf unzutreffenden Werten beruhte. Das Angebot wurde daraufhin abgelehnt, sodass die Spenderleber dem nächsten ordnungsgemäß gelisteten Patienten zugeteilt werden konnte.

 

 

(Mitteilung der Staatsanwaltschaft)

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