Di., 30.03.2021 , 11:58 Uhr

Osterferien: Welche Corona-Regeln gelten?

97,3 – das ist der aktuelle Inzidenzwert in München (Stand: 30.03.21) und der ist nahe an der 100. Liegen wir drei Tage hintereinander über dieser Grenze, tritt die sogenannte Notbremse in Kraft und damit eine ganze Reihe von Einschränkungen. Ganz schön verwirrend für alle, die jetzt Ostern planen.

Besuche bei Verwandten oder Freunden, einkaufen für das Osteressen, Freizeit und Kultur – viele Münchnerinnen und Münchner planen gerade mit ihren Familien die freien Tage. Aber aufgepasst – der Inzidenzwert redet bei allem mit.

Was gilt für Besuche?

Derzeit sind private Treffen mit 5 Leuten aus 2 Haushalten erlaubt. Rauschen wir über die 100, dürfen sich Mitglieder eines Haushalts nur noch mit einem weiteren Menschen treffen. Für Besuche ist immer der Inzidenzwert relevant, der gerade in der Stadt oder dem Landkreis gilt, wo das Treffen stattfinden soll.

Kann ich denn shoppen gehen?

Termin besorgen, FFP2-Maske tragen und ab ins Geschäft – das gilt für alle Tage unter 100. Sind wir drei Tage lang über diesem Wert, können wir nur noch bestellen und abholen. Geschäfte des täglichen Bedarfs bleiben immer offen – also Lebensmittelläden, Apotheken oder Drogeriemärkte.

Was kann ich in meiner Freizeit machen?

Auch hier gilt: anmelden ist alles! Termine für den Tierpark müssen zum Beispiel vorher gebucht werden. Tickets sind für die Osterfeiertage aber schon jetzt ziemlich ausgebucht. Bei einer Inzidenz über 100 muss der Zoo genauso wie zum Beispiel Museen wieder schließen.

Kann ich zur Ostermesse?

Ja, aber mit Auflagen. Singen ist nicht erlaubt, es muss ein Mindestabstand von einem Meter 50 eingehalten werden und es herrscht Maskenpflicht. Bei großen Kirchengemeinden gibt es ein Anmeldesystem für die Gläubigen.

Machen die Biergärten auf?

Eine kühle Maß in der Sonne – wer hätte die jetzt nicht gern? Aber für alle Lokale gilt: egal, ob drinnen oder draußen, eine Öffnung kommt frühestens nach Ostern.

 

 

 

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