Bis zum Ende des Jahres müssen per Gesetz in Bayern alle Häuser und Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Internetfähige Rauchmelder senden den Alarm direkt aufs Smartphone – egal wann, egal wohin.
Lassen Sie nichts anbrennen! In vielen Bundesländern gibt es sie bereits, ab 01.01.2018 gilt auch in Bayern die Rauchmelderpflicht. Bis dahin müssen Haus- und Wohnungseigentümer Ihre Gebäude aufrüsten. Nach Art. 46 Bayerische Bauordnung (BayBO) müssen mindestens Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, mit jeweils einem Rauchmelder ausgestattet sein.
Internetfähige Rauchmelder können Leben retten
Besonders praktisch und sicher ist die neueste Generation von smarten Rauchmeldern: Sie sind internetfähig und kommunizieren direkt mit dem Smartphone ihrer Besitzer. Das hat den möglicherweise entscheidenden Vorteil, dass sie den oder die Bewohner nicht nur zu Hause alarmieren, sondern per Push-Mitteilung überall auf der Welt. Im Notfall wissen die wichtigen Personen sofort Bescheid, wenn es brennt und können die nötigen Maßnahmen einleiten.
Die Smart-Home-Experten von iHaus aus Unterföhring liefern zu den smarten Rauchmeldern nämlich auch die passende App. Dort lassen sich für den Fall der Fälle schon die nötigen Vorbereitungen treffen, indem beispielsweise automatisch weitere Personen benachrichtigt werden. Mit der iHaus App lassen sich beispielsweise auch die Funktionstüchtigkeit und der Batteriestand der Rauchmelder überprüfen. Und wer Spaß an Technik hat und sich mehr Sicherheit und Komfort in den eigenen vier Wänden wünscht, kann mit der App sein ganzes Zuhause steuern – von der Musikbox über automatische Rollläden und intelligente Heizungsregler bis hin zur Lichtsteuerung. Auch einen Installationsdienst für die Rauchmelder liefert iHaus gleich mit.
Das neue Rauchmeldergesetz in Bayern im Überblick
Um Brände frühzeitig zu erkennen und schlimmere Schäden zu verhindern, ist es Eigentümern in Bayern nicht mehr nur angeraten, sondern vorgeschrieben, Rauchmelder in den Wohnungen zu installieren. Bis zum Stichtag 31.12.2017 müssen neben Neubauten auch alle bestehenden Wohnungen und Einfamilienhäuser mit Rauchwarnmeldern versehen werden. In den Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, ist ein solcher jeweils Pflicht. Der Eigentümer ist dafür zuständig, dass die Rauchmelder besorgt und fachmännisch eingebaut werden. Der Besitzer, also derjenige, der in der Wohnung tatsächlich lebt, ist in der Regel verantwortlich dafür, dass die Rauchmelder betriebsbereit sind.
Kontrollen sind derzeit keine geplant, allerdings kann es im Notfall großen Ärger geben. Wenn etwas passiert, können deswegen Versicherungsleistungen gekürzt werden und es droht ein hohes Bußgeld. Falls bei einem Brand ein Mensch verletzt oder gar getötet wird, sind sogar strafrechtliche Prozesse und Freiheitsstrafen möglich.
Wenn schon aufrüsten, dann doch gleich richtig
Wenn auch Sie Ihr Eigenheim mit neuen Rauchmeldern ausstatten möchten, dann empfehlen sich die Rauchmelder der neuesten Generation. Sie wirken sich nicht nur wertsteigernd auf Ihre Immobilie aus, sondern haben viele, ganz praktische Vorteile.
Rauchmelder von iHaus alarmieren nämlich nicht nur per Push-Nachricht oder E-Mail, sondern kommunizieren per Funk auch untereinander, sodass sie gleichzeitig Alarm schlagen. Außerdem lassen sie sich als Temperatursensoren einsetzen – über die App sagen sie ihnen dann, wie warm oder kalt es in dem jeweiligen Raum gerade ist. Per Klebe-Magnet lassen sich die modernen weißen iHaus-Rauchmelder mit 10-Jahres-Batterie außerdem einfach und schmutzfrei an den Decken befestigen.
Profitieren Sie als Zuschauer von münchen.tv vom exklusiven Angebot unseres Partners iHaus. Nur für kurze Zeit gibt es für Sie die Rauchmelder im 3er-Set mit Gateway für 229 Euro statt 358,98 Euro.
Hier geht es zu den intelligenten Rauchmeldern von iHaus: https://ihaus.com/smart-home/rauchmelder-3er-set