Do., 17.05.2018 , 10:50 Uhr

Sexuelle Nötigung: Haftstrafe für Ex-Hochschuldirektor

Zwei Frauen werfen ihm sexuelle Übergriffe vor – er streitet sexuelle Handlungen gegen ihren Willen ab. Am Mittwoch ist das Urteil gegen einen Ex-Hochschulleiter gefallen.

 

München – Dass er Fehler gemacht hat, gibt er zu. Es habe in seinem Leben viele, zu viele sexuelle Begegnungen gegeben. Und er habe dabei nicht getrennt zwischen Beruf und seinem privaten Leben. Doch er habe Frauen nie zu Dingen gezwungen, die sie nicht wollten, beteuert der 63-jährige frühere Direktor der Münchner Musikhochschule am Mittwoch vor Gericht. Es sind seine letzten Worte, bevor das Urteil gegen ihn im Prozess am Münchner Landgericht um sexuelle Übergriffe verkündet wird.

 

Der Mann bekommt eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten – wegen sexueller Nötigung in drei Fällen. Die Strafkammer sieht es am Ende eines langen letzten Verhandlungstags als erwiesen an, dass er eine Frau bei drei Bewerbungsgesprächen zwischen 2007 und 2013 sexuell genötigt hat – mit Berührungen und Küssen.

 

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm zudem vorgeworfen, eine andere Frau im Jahr 2004 in seinem Büro vergewaltigt zu haben. Von diesem Vorwurf wird er freigesprochen. Mit letzter Sicherheit habe man nicht feststellen können, dass der Sex gegen den Willen der Frau erfolgte, erklärt die Vorsitzende Richterin Judith Engel.

 

Und nach dem alten Sexualstrafrecht, das in diesem Fall noch greift, lag eine Vergewaltigung dann vor, wenn ein Täter Gewalt anwendete oder mit Gewalt drohte, um sexuelle Handlungen ausführen zu können. Heute gilt der Grundsatz „Nein heißt Nein“: Entscheidend ist, dass das Opfer die sexuelle Handlung nicht gewollt hat.

 

Es ist ein Fall, der in den vergangenen Monaten hohe Wellen geschlagen hat. In einer Zeit also, in der seit den Vorwürfen gegen den Hollywood-Produzenten Harvey Weinstein viel über sexuelle Belästigung und Vergewaltigung diskutiert wird und Frauen weltweit ihre Erfahrungen mit Übergriffen öffentlich gemacht haben – in der #MeToo-Debatte.

 

So wie die beiden Frauen, die als Nebenklägerinnen in dem Prozess in München auftreten. Und sie sind nicht die ersten, die solche Anschuldigungen gegen den 63-Jährigen erhoben haben. Der Mann war bereits im April 2017 wegen sexueller Nötigung einer Professorin in zweiter Instanz zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Laut Urteil hatte er die Frau in zwei Fällen sexuell bedrängt. Der Fall liegt derzeit beim Oberlandesgericht.

 

Die Verteidiger fordern am Mittwoch Freispruch für ihren Mandanten, der im dunkelblauen Anzug und mit akkurat rasiertem Bart vor Gericht erschienen ist. Es gebe keine Beweise, die die Ausführungen des 63-Jährigen wiederlegten – Aussage stehe gegen Aussage. Sie sprechen von einem „Klima der Denunziation im Umfeld der Hochschule“. Zeugen hätten sich in Widersprüche verstrickt und wüssten vieles nur vom Hörensagen. Nach dem Urteil kündigen die Verteidiger an, Revision einzulegen.

 

Die Anklagebehörde dagegen zweifelt nicht an den Aussagen der beiden Opfer. Da sie einander nicht gekannt hätten, sei ausgeschlossen, dass es sich um eine Intrige handeln könne, argumentiert Staatsanwältin Elke Bönisch. Der Angeklagte selbst sieht in den Vorwürfen vor allem einer der beiden Frauen enttäuschte Hoffnungen auf einen Job – und auf eine mögliche Beziehung. Nun, da sein „alter Status Vergangenheit“ sei, ginge es ihm nur noch um seinen „seelischen und existenziellen Frieden“, erklärt in seinem Schlusswort noch.

 

Von Wera Engelhardt, dpa

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