Die Onlinebuchungsplattform Airbnb muss der Stadt München die Kundendaten von Anbietern illegal genutzter Ferienwohnungen preisgeben. Airbnb hatte beim Verwaltungsgericht München gegen die Forderung der Stadt geklagt.
Da es in München an günstigem Wohnraum fehlt, hat die Stadtverwaltung von Airbnb die Herausgabe der Daten von Anbietern privater Ferienwohnungen gefordert. Besonders zur Oktoberfestzeit kommen jedes Jahr Tausende Menschen in die Stadt und suchen sich lieber günstige private Unterkünfte, als teure Hotelzimmer zu buchen. Anbieter solcher Wohnungen erhoffen sich ein zusätzliches Nebeneinkommen, doch wer seine Wohnung länger als acht Wochen im Jahr als Ferienwohnung anbietet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Die Stadt München hat deshalb den größten Anbieter, die US-amerikanische Buchungsplattform Airbnb, aufgefordert diese Daten herauszugeben, doch das Unternehmen hat beim Verwaltungsgericht München Klage gegen das Auskunftsbegehren eingelegt. Das städtische Sozialreferat hatte in einem Schreiben das Unternehmen aufgefordert, die Namen und Adressen der Anbieter sowie die Anzahl der Buchungen von Januar 2017 bis einschließlich Juli 2018 preiszugeben. Die Europazentrale von Airbnb mit Sitz in Irland kam der Forderung nicht nach.
An diesem Donnerstag wurde der Streit nun entschieden. Airbnb muss der Stadt München die Namen und Adressen der Anbieter von illegal genutzten Ferienwohnungen herausgeben. Die Klage wurde somit abgewiesen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Behörden der bayerischen Landeshauptstadt können somit die Daten aller privaten Unterkünfte bei Airbnb anfordern, die länger als acht Wochen im Zeitraum von Januar 2017 bis einschließlich Juli 2018 als Ferienwohnung angeboten worden sind. Airbnb bedauerte das Urteil und kündigte an, weitere Schritte prüfen zu wollen.
Seit Jahren ärgert sich das Münchner Sozialreferat über die sogenannte Zweckentfremdung, weil so dringend notwendiger Wohnraum in der Millionenstadt fehle. 2017 sind nach Angaben der Behörde 298 bis dahin zweckentfremdete Wohnungen wieder dem freien Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt worden – sie sind also wieder von dauerhaften Mietern bewohnt
mb/ dpa