Teilnahmebedingungen

Für  die Teilnahme an Online-Gewinnspielen auf der Website münchen.tv und die Durchführung dieser Gewinnspiele gelten folgende Bestimmungen, die der Teilnehmer mit seiner Teilnahme akzeptiert.

 

§ 1 Gewinnspiel
Die Gewinnspiele werden von München Live TV Fernsehen GmbH & Co. KG (MLTV) zusammen mit verschiedenen Partnern (Kooperationspartner), die grundsätzlich die Preise für die Gewinnspiele zur Verfügung stellen (Gewinnsponsor), durchgeführt. MLTV vertritt die Kooperationspartner während der Durchführung des Gewinnspiels und verspricht die von ihnen gestifteten Preise allein in deren Namen. MLTV wird dadurch nicht zu einer eigenen Leistung verpflichtet, es sei denn, MLTV ist selbst Sponsor des Preises.

 

§ 2 Teilnahme
(1) Die Teilnahme ist nur online möglich. Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich nur volljährige Personen.

 

(2)  Für die Teilnahme am Gewinnspiel sind die Gewinnspielfragen zu beantworten und das Anmeldeformular auszufüllen; diese Unterlagen sind online über den Button „Senden“ an MLTV zu übermitteln. Die Gewinnspielantworten und das Anmeldeformular müssen innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist bei MLTV eingehen. Entscheidend für den rechtzeitigen Eingang ist das elektronische Eingangsprotokoll der E-Mail bei MLTV.

§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Mitarbeiter von MLTV, deren Angehörige und Lebenspartner sind grundsätzlich von der Teilnahme ausgeschlossen. Mitarbeiter der am jeweiligen Gewinnspiel beteiligten Kooperationspartner sowie deren  Angehörige und Lebenspartner können an dem betreffenden Gewinnspiel nicht teilnehmen.

 

(2) MLTV kann solche Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen, die falsche Personenangaben machen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich sonst durch Manipulation Vorteile verschaffen, wobei der Versuch ausreicht. In diesen Fällen kann MLTV auch nachträglich Gewinne aberkennen und zurückfordern.

 

§ 4 Durchführung, Gewinnvergabe

(1) Die Gewinner werden von MLTV schriftlich oder auch telefonisch benachrichtigt. Falls MLTV nur die E-Mail-Adresse des Gewinners bekannt ist, wird der Gewinner per E-Mail benachrichtigt. Kann dieser nicht erreicht werden, kann MLTV einen anderen Gewinner ermitteln. Die Namen der Gewinner können auf www.muenchen.tv und/oder der Website der jeweiligen Kooperationspartner veröffentlicht werden. Mit dieser namentlichen Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner durch seine Teilnahme ausdrücklich einverstanden. MLTV ist berechtigt, die Daten des Gewinners (Name, Adresse, E-Mail) an den Kooperationspartner zu übermitteln, um  die Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen.

 

(2) Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt sein Gewinnanspruch und es wird per Los ein neuer Gewinner ermittelt.
Der Anspruch auf den Gewinn verfällt außerdem, wenn der Gewinn nicht innerhalb von 3 Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, an den Gewinner ausgeliefert werden kann.

 

(3) Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Es können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o. ä. auftreten. Der Preissponsor kann einen dem als Preis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen.

 

(4) Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.
§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
MLTV kann das Gewinnspiel jederzeit ohne vorherige Ankündigung und ohne Angabe von Gründen unterbrechen oder beenden. Dies wird insbesondere dann erfolgen, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen die ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht mehr gewährleistet ist. Verursacht ein Teilnehmer durch sein Verhalten eine solche Beendigung, kann MLTV von ihm den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

 

§ 6 Datenschutz
MLTV wird die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten.

 

§ 7 Beschwerden, Haftung

(1) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes in Textform an MLTV zu richten.

 

(2) MLTV wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern diese Teilnahmebedingungen dafür nicht schon einen früheren Zeitpunkt festlegen.

 

(3) Für Sach- oder Rechtsmängeln an den vom Kooperationspartner gestifteten Gewinnen haftet MLTV nicht.

 

(4) MLTV haftet nicht für die Insolvenz eines Kooperationspartners sowie die sich hieraus für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.

 

(5) MLTV und die jeweiligen Kooperationspartner haften nur für Schäden, welche von MLTV oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Diese Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, bei unrichtigen Inhalten, bei Verlust oder Löschung von Daten und deren Befall mit Viren.

 

§ 8 Facebook-Promotion
Die Facebook-Promotion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird von Facebook weder gesponsert noch unterstützt oder organisiert. Empfänger der vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern MLTV in Kooperation mit verschiedenen Partnern. Die bereitgestellten Informationen werden nur für die Gewinnermittlung verwendet.

 

§ 9 Sonstiges
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

(2) Ergänzend gilt deutsches Recht.

 

(3) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

 

(4) Diese Bedingungen können jederzeit von MLTV ohne gesonderte Benachrichtigung für die Zukunft geändert werden.

 

(5) Eine wetterbedingte Verschiebung der Floßfahrt ist möglich. Sollte es den Gewinnern nicht möglich sein am Ersatztermin teilzunehmen verfällt der Gewinn.
(6) Für Personen- und Sachschäden, die im Rahmen Floßfahrt entstehen haftet weder MLTV noch der Kooperationspartner.