Fr, 19.02.2016 , 11:21 Uhr

Urteil: Wohnungskündigung wegen Medizintouristen rechtens

Arabische Touristen, die sich in München medizinisch behandeln lassen, bringen viel Geld in die Stadt. Ein Mann, der ein Stück vom Kuchen abbekommen wollte, hat dafür vor Gericht jetzt allerdings die Quittung kassiert.

Wer seine Mietwohnung unberechtigterweise regelmäßig Touristen überlässt, muss mit einer Kündigung rechnen. Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Münchner Amtsgerichtes (AZ 432 C 8687/15) hervor. Ein Mann muss seine Münchner Wohnung räumen, weil das Gericht davon überzeugt war, dass er sie an immer neue arabische Touristen untervermietete, die wegen medizinischer Behandlungen in der Stadt waren. Seine Vermieterin hatte ihm deshalb im März 2015 gekündigt. Als der Mann sich weigerte, die Wohnung zu räumen, zog die Vermieterin vor Gericht.

 

In der Verhandlung behauptete der Beklagte, er könne es sich dank seiner guten finanziellen Verhältnisse leisten, eine Zweitwohnung nur für Gäste, Geschäftspartner und Freunde zu unterhalten. Doch das Gericht glaubte ihm nicht. «Die Höhe der Miete stehe für die Verwendung der Wohnung als bloßes „Gästezimmer» außer Verhältnis, teilte das Gericht mit. Die Wohnung kostete 1230 Euro warm.

 

Die wechselnde Unterbringung gleich mehrerer Personen in einer Zwei-Zimmer-Wohnung sei mit erheblichen Beeinträchtigungen wie Abnutzung oder Lärm verbunden, urteilte das Gericht. «Eine solche (gewerbliche oder auch nicht gewerbliche) Überlassung der Mieträume an Dritte stellt einen derart schwerwiegenden Pflichtverstoß dar, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist.»

 

Der Mieterverein München begrüßte das Urteil. Derzeit läuft eine Online-Petition mit dem Titel «Medizintouristen blockieren bezahlbaren Wohnraum für Familien in München».

 

(dpa/lby)

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