Di., 15.03.2016 , 14:01 Uhr

Warum die Polizei nicht über alles berichtet

Eine transparente Exekutive ist in einem Rechtsstaat nicht nur wichtig, sondern essenziell. Durch Soziale Netzwerke sollte sich diese Transparenz als noch einfacher gestalten. Doch warum berichtet die Polizei dort trotzdem nicht über jede Straftat?

 

Die Kommentare auf der Facebook-Seite der Münchner Polizei häufen sich. Oft wird gefragt, warum nicht über diesen Einsatz oder über jenes Großaufgebot informiert wird. Live, auf der Facebook-Seite der Behörde, versteht sich. Die Polizei hat nun mit einem Facebookpost zu diesen Kommentaren auf Stellung bezogen.

 

Soeben Großaufgebot von USK und SEK in der XY-Straße. Der Wohnungsinhaber steht mit einem Messer am Fenster und will sich umbringen! Bitte haltet euch aber vom Einsatzort fern.

 

Soll so die Berichterstattung der Polizei aussehen, fragen die Beamten auf ihrer Facebook-Seite?

 

Unsere Kollegen der Kriminalpolizei ermittelten gerade gegen zwei Drogendealer, die sich im ABC-Hotel befinden. Die haben aber noch nichts gemerkt und sollen gleich festgenommen werden. Bitte macht nicht zu viele Fotos mit euren Handys!

 

Soll das die Informationspolitik der Polizei sein?

 

Es hat viele Gründe, dass ein so gearteter Livestream der Polizeiarbeit nicht möglich ist. Solche Posts würden die Polizeiarbeit nicht nur behindern, sondern effektiv verhindern.

 

Auch die schiere Zahl von Einsätzen macht es der Polizei unmöglich, über jeden einzelnen Fall online zu berichten. So werden bei rund 1000 Einsätzen täglich im Bereich der Stadt und des Landkreises in München nur einige wenige Einsätze herausgegriffen und die Öffentlichkeit über diese informiert. Meist handelt es sich dabei um ungewöhnliche oder herausragende Straftaten, neue Kriminalitätsformen oder Delikte, vor denen die Bürger gewarnt werden sollen. Hierbei muss jedoch stets auf den Datenschutz und die laufenden Ermittlungen der Polizei selbst Rücksicht genommen werden.

 

 

Oft sind jedoch auch einfach formaljuristische Gründe ausschlaggebend für ein Zurückhalten von Informationen. So muss sich die Polizei grundsätzlich mit der Staatsanwaltschaft absprechen, ob bestimmte Informationen aufgrund der späteren, juristischen Bewertung herausgegeben werden dürfen. Der Anspruch der Polizei muss hier Korrektheit, Überprüfbarkeit und Rechtsstaatlichkeit der Informationen sein.

 

Den Livestream ins Polizeipräsidium wird es also nicht geben – dafür sind Informationen über Straftaten, über Opfer und Täter etwas zu diffiziles, als dass die Behörde mit ihnen online hausieren gehen könnte.

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