Mo., 18.04.2016 , 15:12 Uhr

Wegen geplanter Reise in Terrorcamp - Islamist in München vor Gericht

Der Kampf gegen den Terror beginnt schon bei der Ausreise. Islamisten und Sympathisanten sollen gar nicht erst in Terrorcamps fahren können, um sich dort ausbilden zu lassen. Das neue Strafrecht mündet nun in einen Prozess.

Erstmals muss sich in München ein mutmaßlicher Islamist wegen der versuchten Ausreise zu einem Terrorcamp nach dem extra geschaffenen Strafrechtstatbestand vor Gericht verantworten. Der Prozess gegen den Mann wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor der Staatsschutzkammer beginne am 12. Mai, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München I am Montag. Die «Bild»-Zeitung hatte berichtet, es handele sich um den ersten Prozess bundesweit gegen einen Erwachsenen nach dem erst vor einem knappen Jahr neu geschaffenen Absatz im Strafgesetzbuch. «Uns ist kein anderes Verfahren dieser Art bekannt», sagte dazu der Gerichtssprecher. In München sei es definitiv der erste Prozess.

 

 

Der Mann, der in München geboren und deutscher Staatsbürger ist, wollte den Ermittlungen zufolge über Istanbul in das türkisch-syrische Grenzgebiet reisen. Die Anklage geht davon aus, «dass er sich einer Gruppierung anschließen wollte, die sich am syrischen Bürgerkrieg beteiligt». Er habe vermutlich in ein Terror-Camp der radikalislamischen Al-Nusra-Front gewollt.

 

 

Der damals 26-Jährige war am 10. Oktober am Münchner Flughafen festgenommen worden, am 11. Oktober erging Haftbefehl. Bei der Befragung machte er widersprüchliche Angaben. Laut einem damaligen Bericht des Bayerischen Rundfunks hatte er kurz zuvor auf Facebook gepostet: «Die Abkürzung zum Paradies ist der Jihad auf dem Wege Allahs.» Er habe beschlossen zu sterben, um zu leben.

 

 

Der Paragraf 89a, 2a war im Juni 2015 in Kraft getreten und soll verhindern, dass Islamisten zur Ausbildung in Terrorcamps ausreisen. Bereits 2014 war ein mutmaßlicher Salafist aus München zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Nach Auffassung der Ermittler wollte er nach Syrien reisen, um sich den Terroristen des Islamischen Staates anzuschließen. Damals gab es den Strafrechtsabsatz noch nicht. Das Amtsgericht schickte ihn wegen Verstoßes gegen ein Ausreiseverbot für sieben Monate ins Gefängnis.

 

 

Nicht ermittelt wird derweil gegen einen inzwischen 14 Jahre alten Jugendlichen aus München, der offenbar zur Terrormiliz IS nach Syrien reisen wollte. Er war am vergangenen Donnerstag aus der Türkei nach München zurückgekehrt und wurde in eine Jugendhilfe-Einrichtung gebracht. Zur Zeit seiner Abreise war er erst 13 Jahre alt und damit strafunmündig.

 

 

mk/dpa

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