Mit dem November-Gehalt freuen sich tausende Arbeitnehmer auf das Weihnachtsgeld. Doch ein Anspruch darauf besteht nicht. Etwa die Hälfte der Beschäftigten bekommt in Deutschland Weihnachtsgeld.
Laut einer Umfrage des WSI Tarifarchivs bekommen etwas mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer in Deutschland ein Weihnachtsgeld ausbezahlt. Die Höhe der Auszahlungen schwankt dabei stark.
Gibt es einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Üblicherweise gibt es keinen Anspruch auf eine Sonderzahlung zu Weihnachten. Wer sich aber nicht sicher ist, sollte einen genauen Blick in seinen Arbeitsvertrag werfen. Hier können mit Glück Ansprüche auf Sonderzahlungen stehen. Ist das nicht der Fall, gehen man in der Regel leer aus.
Gab es da nicht eine Art „Gewohnheitsrecht“?
JA, aber nur wenn der Arbeitgeber drei Jahre in Folge Weihnachtsgeld bezahlt hat und er nicht darauf hingewiesen hat, dass es sich um eine einmalige Zahlung handelte. Dann steht den Arbeitnehmern in der Regel erneut Weihnachtsgeld zu.
Gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Kollegen?
Zahlt der Arbeitgeber Weihnachtsgeld ohne vertragliche Festlegung, muss er alle Mitarbeiter gleich behandeln. Es ist unzulässig, dass die Mehrheit der Kollegen Weihnachtsgeld bekommt und einige wenige nicht.
Welche Unterschiede herrschen generell?
In einer Pressemitteilung hat das WSI Tarifarchiv folgende Ergebnisse der Umfrage veröffentlicht: