Schon lange ist die sogenannte Zweckentfremdung den Behörden ein Dorn im Auge. Jetzt muss ein Münchner hinter Gitter, weil er seine angemietete Wohnung, ähnlich eines Hotelbetriebs, weitervermietete, obwohl es ihm verboten worden war.
Das Verwaltungsgericht München hat für den Mieter einer Wohnung wegen andauernder Zweckentfremdung eine Ersatzzwangshaft angeordnet. Die Ersatzzwangshaft kann für die Dauer von drei Tagen bis zu zwei Wochen angeordnet werden. Sie wird meistens dann eingesetzt, wenn beispielsweise Bußgelder nicht bezahlt oder ignoriert werden.
Der Mieter hatte über Monate hinweg seine Wohnung an wechselnde Untermieter weitervermietet und damit hohe Einnahmen erzielt, heißt es in einer Mitteilung aus dem Münchner Rathaus. Das Sozialreferat hatte dem Mieter nach Bekanntwerden die zweckfremde Nutzung untersagt und Zwangsgelder festgesetzt. Trotzdem weigerte er sich, die Zweckentfremdung zu beenden. Daraufhin wurde die Ersatzzwangshaft beim Verwaltungsgericht beantragt, welcher nun stattgegeben wurde.
Laut Angaben des Sozialreferats hatten sich bei dem Täter alle anderen Mittel als wirkungslos erwiesen. Seit einigen Jahren treten laut der Mitteilung immer wieder Einzelpersonen oder Personengruppen auf, die sich von den üblichen Anordnungen der Stadt unbeeindruckt zeigen und auch gerichtliche Entscheidungen ignorieren. In solchen Fällen hat das Sozialreferat bisher mit der Festsetzung erhöhter Zwangsgelder reagiert, jedoch nicht immer mit dem gewünschten Erfolg. Die Gelder waren zum Teil nicht einbringbar und der Wohnraum wurde weiterhin zweckentfremdet.
Ginge es nach dem Sozialreferat und der Landeshauptstadt München, würde man sogar noch einen Schritt weitergehen wollen und Wohnungen in solchen Fällen ggf. sogar räumen lassen. Im Gesetz fehle aber eine Rechtsgrundlage dafür. Diese wäre als finales Instrument dringend erforderlich, um die Zweckentfremdung vor Ort faktisch zu beenden.
„Das Sozialreferat setzt sich dafür ein, dass vorhandener Wohnraum auch zum Wohnen genutzt wird“, so Sozialreferentin Dorothee Schiwy. „Es kann nicht sein, dass einzelne auf dem ohnehin knappen Wohnungsmarkt von illegalen Methoden profitieren, während viele Menschen dringend eine Wohnung suchen.“
Zweckentfremdung von Mietwohnung – Mann muss 4000 Euro zahlen