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      Urteil gegen Alfons Schuhbeck: 4 Jahre und 3 Monate Haft

      In einem langen und komplexen Prozess hat das Gericht gegen Alfons Schuhbeck eine Haftstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten verhängt. Die Strafe ist aufgrund seiner unheilbaren Krebserkrankung ausgesetzt und er wird außerhalb des Gefängnisses behandelt. Schuhbeck wurde wegen Betrugs, Subventionsbetrugs, Insolvenzverschleppung, Verletzung der Buchführungspflicht und vorsätzlichen Bankrottsverurteilt. Die Strafe ist eine Folge seiner unangemessenen Führung seiner Firmen und seiner Steuerhinterziehung. Schuhbeck hat sich für das faire Verfahren bedankt und betonte, dass er Verantwortung übernehmen und Gutmachung leisten möchte.

      Jasmina Welter hat den Prozess begleitet.

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