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      Eilantrag abgelehnt

      Wiesn-Aufbau kann nach Gerichtsentscheidung wie geplant starten

      Erleichterung im Münchner Rathaus und bei den Wiesn-Wirten: Der Aufbau der Oktoberfest-Zelte kann wie geplant starten. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat den Eilantrag des Wirts Alexander Egger abgewiesen, der die Vergabe zweier großer Festzelte stoppen wollte. Damit steht dem Aufbau ab Ende Juni jetzt nichts mehr im Weg. Der grundsätzliche Streit um die Vergabe der begehrten Zeltplätze ist damit allerdings noch nicht entschieden. Kilian Redl berichtet.

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