Was eine Körperverletzung ist, empfinden Opfer und Täter oft ganz unterschiedlich. Kommt es zur Anzeige, kann nur ein Anwalt bei der Aufklärung des Sachverhalts helfen und so einen Angeklagten bestmöglich verteidigen. Durch die Mitarbeit der Täter fallen Strafen milder aus als ohne anwaltlichen Beistand.
Grundsätzlich ist jede Schädigung der körperlichen Unversehrtheit eine Körperverletzung. Eine Anzeige kann jede Person erstatten, die sich durch das aktive Einwirken einer anderen Person in ihrer Gesundheit geschädigt fühlt. Im Rechtssinn wird dabei nach unterschiedlichen Kriterien abgestuft. Zunächst muss beispielsweise ein Strafverteidiger in München herausfinden, mit welchen Mitteln sein verteidigter Täter die Beeinträchtigung herbeigeführt hat. Dann ist auch wichtig, wie die angebliche Körperverletzung erfolgt ist. Beispielsweise versehentlich oder absichtlich, durch Unterlassung oder Fehlbehandlung (bei medizinischem Personal). Schließlich gibt es eine Grenze in der Strafverfolgung nach der Schwere des Tatbestands. Spätestens bei der Einstufung als gefährliche Körperverletzung wird von Amts wegen und nicht länger auf Antrag ermittelt.
Täter fühlen sich oft besonders schuldig, wenn sie wegen Körperverletzung angezeigt werden. Sie können daher oft aus emotionaler Verwirrung, beim Maßkrugwurf passierte versehentliche Rempler, nicht von einem absichtlichen Hinschubsen mit Verletzungsfolge unterscheiden. Ein Anwalt kann zunächst nur den Tatbestand aus Sicht des Täters aufnehmen. Diesen muss er in der Anzeige mit der Beschreibung durch das Opfer oder die Opfer-Vertreter vergleichen. Sinnvoll ist es, wenn Täter nach einer vielleicht zugefügten Körperverletzung schon vor einer zu erwartenden Anzeige den Rat eines Strafverteidigers suchen. Er kann den Sachverhalt als unbeteiligte Person objektiver einschätzen und eventuell den außergerichtlichen Weg mit den Opfern bzw. Geschädigten finden.
Ein Ermittlungsverfahren verläuft, genau wie die Wahrnehmung der Handlung, unterschiedlich. Während die einen vielleicht eine Watsch’n unter Trinkbrüdern als Bagatelldelikt einschätzen, können andere Ermittlungsbehörden Vorsatz mit dem Wunsch nach einer Verletzung unterstellen. Das Wort eines Angeklagten und dessen Verhalten hat in dieser Verfahrensphase Einfluss auf das weitere Vorgehen. Der Strafverteidiger ist jetzt das Bindeglied zwischen allen beteiligten Parteien. Im Prinzip unterstützt er die Ermittlungsbehörden und hilft seinem Mandanten – stets auf der Suche nach der Wahrheit. Bis zu einer endgültigen Anklage versucht er, eine strafrechtliche Verurteilung abzuwenden. Bestenfalls ist eine Vermittlung beider Gegenparteien im Sinne einer friedlichen, außergerichtlichen Einigung rechtzeitig möglich.
Niemand möchte wegen einer Körperverletzung ins Gefängnis gehen oder hohe Entschädigungssummen zahlen müssen. Doch ein Vertuschen von Details eines Vorkommnisses macht wenig Sinn. Es ist daher die intensive, ständige und wahrheitsgemäße Mitarbeit der Beschuldigten vom Erstkontakt oder spätestens bei Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gefordert. Das Verschleiern von Tatsachen kann eine Einstufung der Tat sogar verschlimmern. Strafverteidiger arbeiten bei einer gefährlichen Körperverletzung ebenso gründlich wie bei Bagatellanzeigen. Ihr Ziel ist es, für ihre Mandanten stets die geringstmögliche Strafe herauszuschlagen. Selbst bei einer Verurteilung zu Haftstrafen kann diese Loyalität durch aufrichtige Zusammenarbeit lange Haftzeiten deutlich verkürzen.
Eine Körperverletzung ist eine Straftat, die je nach Schwere auf Antrag oder von Amts wegen verfolgt wird. Mit der Aufklärung des Sachverhalts beschäftigen sich die Ermittlungsbehörden und parallel dazu ein Strafverteidiger. Für einen möglichst glimpflichen Strafspruch oder eine außergerichtliche Einigung ist die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Strafverteidiger und mutmaßlichem Täter von Beginn an unerlässlich.