Mit einer Strafanzeige im Gepäck wegen unerlaubten Aufenthalts in Deutschland ist eine aserbaidschanische Staatsangehörige am Sonntag von München aus in ihr Heimatland zurück geflogen. Sie hatte hierzulande mehrmonatiges Praktikum absolviert, ihr Visum war jedoch schon lange abgelaufen.
Die 20-Jährige war zwar mit einem gültigen Visum Mitte März nach Deutschland eingereist – allerdings war dieses nur bis Juni gültig. Zudem hatte die Studentin ihre Ankunft in Deutschland nicht beim Ausländeramt angezeigt, wie sie es hätte tun müssen. Erst als sie nun ihr Praktikum beendet hatte und am Münchner Flughafen nach Hause zurückfliegen wollte, entdeckte die Bundespolizei bei der Ausweiskontrolle die Unstimmigkeit.
Die Studentin hat nun eine Strafanzeige wegen unerlaubten Aufenthalts am Hals, und auch gegen den Arbeitgeber während ihres Praktikums hat die Bundespolizei Ermittlungen wegen des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt aufgenommen.
mt / Bundespolizei