Di., 21.07.2015 , 10:55 Uhr

Aus für "Herdprämie" - Verfassungsgericht kippt Betreuungsgeld

Das Betreuungsgeld: Für die einen Ausdruck von Wahlfreiheit für Familien, für die anderen eine «Herdprämie». Nun hat das Bundesverfassungsgericht das umstrittene Gesetz kassiert. Bayern jedoch will erst einmal so weitermachen.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Betreuungsgeld gekippt. Nicht der Bund, sondern die Länder seien für die Leistung zuständig, entschied das Gericht am Dienstag in Karlsruhe. Damit hatte eine Klage Hamburgs Erfolg (Az.: 1 BvF 2/13). Die Entscheidung fiel einstimmig.

Das Betreuungsgeld war 2013 nach langem politischen Streit auf Betreiben der CSU eingeführt worden. Eltern, die ihr Kleinkind zu Hause lassen und nicht in eine Kita oder zu einer Tagesmutter schicken, können monatlich 150 Euro erhalten. Das Betreuungsgeld sei nicht zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse notwendig, begründete das Gericht sein Urteil.

 

«Wegen der fehlenden Zuständigkeit des Bundes hat sich der Senat nicht mehr mit der materiellen Frage befasst, ob ein Betreuungsgeld mit den Grundrechten vereinbar wäre», sagte Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe. Hamburg hatte die Prämie auch inhaltlich in Frage gestellt.

 

Das Gericht setzte keine Übergangsfrist für die Fortgeltung der Regelungen fest. Das sei nicht notwendig. Die Richter überließen es damit dem Bund und der Verwaltung, über eine weitere Geltung bereits bewilligter Leistungen zu entscheiden.

 

Bayern fordert Geld vom Bund

 

Nach dem Stopp des Betreuungsgeldes durch das Bundesverfassungsgericht will Bayern die Familienleistung in Eigenregie an Familien weiterzahlen – und fordert dafür das Geld vom Bund. Das Betreuungsgeld werde es für bayerische Familien in jedem Fall auch in Zukunft geben, kündigte Ministerpräsident und Parteichef Horst Seehofer am Dienstag nach einer Klausur des bayerischen Kabinetts am Tegernsee an.

 

 

Das Geld dafür müsse der Bund den Ländern zur Verfügung stellen, verlangte der CSU-Politiker. «Nun ist der Bund in der Pflicht, den Ländern die bisher für das Betreuungsgeld eingesetzten Mittel in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen.»

 

 

Bayerns Sozialministerin Emilia Müller (CSU) bekam vom Kabinett den Auftrag, sehr rasch die gesetzlichen Grundlagen für eine Fortzahlung des Betreuungsgeldes in Bayern zu schaffen. Seehofer stellte einen entsprechenden Beschluss für September in Aussicht. «Es wäre ein großer Schaden, wenn wir diesen Markenkern bayerischer Familienpolitik aufgeben und das Betreuungsgeld nicht weiterzahlen würden», betonte er.

 

make/dpa

aus Betreuungsgeld bundesverfassungsgericht Herdprämie Kita

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