Do., 03.05.2018 , 11:16 Uhr

Bayern fordert Kindergeldkürzungen für Familien im Ausland

343 Millionen Euro Kindergeld zahlte Deutschland 2017 an Familien aus, deren Kinder gar nicht in der Bundesrepublik leben. Obwohl Deutschland mit einer Reform des Systems bereits einmal gescheitert ist, will Bayern erneut über den Bundesrat das System reformieren.

 

Brüssel  – Die Höhe des ausgezahlten Kindergeldes an Familien im europäischen Ausland soll nach Ansicht von Bayern entsprechen den jeweiligen Lebenshaltungskosten reduziert werden. Das Kabinett stimmte am Donnerstag bei seiner Sitzung in Brüssel für eine Bundesratsinitiative, die eine sogenannte Indexregelung vorsieht. Das bedeutet, die Höhe des deutschen Kindergeldes wird je nach Wohnort mathematisch an die dortigen Lebenshaltungskosten angepasst.

 

Die Bundesregierung plant schon länger für bestimmte EU-Ausländer Kindergeldkürzungen. Die EU-Kommission lehnte dies aber bislang ab. Laut Bundesregierung wurde 2017 rund 343 Millionen Euro Kindergeld ins Ausland überwiesen. 2010 waren es noch rund 35 Millionen Euro.

 

„Wir wollen ein klares Signal setzen. Wir stellen fest, dass sich die Kindergeldzahlungen massiv erhöht haben, aber nicht für die Kinder die in Deutschland sind, sondern für die, die im EU-Ausland leben“, sagte Söder am Rande der Kabinettssitzung. Er gehe zwar davon aus, dass die Forderung Diskussionen auslösen werde. Da Bayern aber mehr Fairness, Gerechtigkeit und Transparenz wolle, müsse die Diskussion geführt werden. In einigen Ländern wie etwa Rumänien werde das Kindergeld ganz bewusst zu einem zusätzlichen Einkommen umgewidmet.

 

«Wir wollen das deutsche Recht ändern, dem Österreichischen anpassen, nach dem eines ganz klar ist, Kindergeld wird natürlich weiter gezahlt, aber immer nach dem jeweiligen Lebensstandard in dem Wohnsitzland», betonte Söder.

 

Aktuell erhalten Eltern für das erste und zweite Kind jeweils 194 Euro pro Monat, für das dritte Kind sind es 200 Euro und ab dem vierten Kind jeweils 225 Euro. Kindergeld ist keine Sozialleistung, sondern wird für Kinder von Menschen bezahlt, die in Deutschland arbeiten und Einkommensteuer zahlen. Die Zahlung steht auch in Deutschland wohnenden Ausländern zu, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis oder einen bestimmten Aufenthaltstitel besitzen. EU-Ausländer haben für die Dauer ihres Arbeitsaufenthalts in Deutschland Anspruch auf Kindergeld – selbst wenn der Nachwuchs in einem anderen Land lebt.

 

dpa

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