Mo, 06.07.2015 , 15:16 Uhr

Bundesanwaltschaft fordert lange Haftstrafe für Münchner Islamisten

Harun P. war der erste Angeklagte, der sich wegen islamistischen Terrors in Syrien vor einem Münchner Gericht verantworten musste. Die Bundesanwaltschaft erkennt seine Aussagebereitschaft an, fordert aber dreizehneinhalb Jahre Haft.

 

 

München – Die Bundesanwaltschaft hat 13 Jahre und sechs Monate Haft für den Angeklagten im Münchner Islamisten-Prozess gefordert. Der junge Mann habe sich in Syrien – beim Sturm auf das Zentralgefängnis von Aleppo – des gemeinschaftlichen Mordes in sieben Fällen, des versuchten Mordes und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig gemacht, sagte Bundesanwalt Bernd Steudl am Montag in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht München.

 

Aus seiner Sicht komme eine mildere Strafe als eine lebenslange Haft infrage, weil der gebürtige Münchner Harun P. umfangreich ausgesagt habe. In der islamistischen Szene werde er als Verräter bezeichnet, weil er auch in anderen Prozessen in Düsseldorf und Berlin Vorwürfe gegen weitere mutmaßliche Terroristen erhob.

 

 

Die Verteidigung betonte, dass es für einen vollendeten Mord keine Beweise gebe. „Es liegt so was von auf der Hand, dass das nicht tragfähig ist“, sagte Anwalt Adam Ahmed und forderte wegen Beihilfe zum versuchten Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung höchstens zehn Jahre Haft. „Er war nicht der Kämpfer, wie man ihn gerne darstellt“, sagte Anwältin Eva Gareis. „Jemand mit wirklich radikaler Gesinnung stirbt dafür.“ Außerdem habe Harun P. sich um streunende Hunde gekümmert.

 

Der Sohn afghanischer Einwanderer hatte vor Gericht gestanden, sich im Oktober 2013 einer terroristischen Vereinigung angeschlossen zu haben, um in den Dschihad zu ziehen. In Syrien machte er sich – nach dem Aufenthalt in dem als „Deutsches Haus“ bekannten Terrorcamp der islamistischen Organisation Junud al-Sham – 2014 mit einer Gruppe Gleichgesinnter nach Aleppo auf, um das Zentralgefängnis zu stürmen, wie er vor Gericht aussagte. Dabei wurden laut Bundesanwaltschaft mindestens zwei syrische Regierungssoldaten und fünf Häftlinge getötet.

 

Am Montag gab sich der Angeklagte reumütig und geläutert und distanzierte sich deutlich vom radikalen Islamismus. „Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich den Seelenschmerz wiedergutmachen soll, den ich einigen angetan habe“, sagte er. Er schäme sich für das, was er getan habe, sagte er und sprach von einer «dreckigen Ideologie“. Er wolle vor „diesem Abschaum“ warnen. „Diese Ideologie verbreitet sich im Großen und Ganzen wie ein Virus“, die Ideologie der Salafisten gleiche einer „Gehirnwäsche“. „Sollten die sich weiterhin Muslime nennen, muss ich sagen: Ich schäme mich, Muslim zu sein.“

 

Er selbst kenne viele, die bereit seien, in den Dschihad, den sogenannten Heiligen Krieg, zu ziehen. Diese Menschen wolle er warnen. Der Vorsitzende Richter Manfred Dauster sagte, Harun P. könne in einem fortgeschrittenen Stadium des Haftvollzuges die Möglichkeit dazu bekommen, diese Warnungen öffentlich zu machen. „Ich bitte und hoffe darum“, sagte der 27-Jährige in seinem letzten Wort. – Das Urteil soll voraussichtlich am 15. Juli verkündet werden.

 

(dpa/lby)

Harun P. Islamistenprozess
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