Mo., 22.02.2016 , 16:22 Uhr

Bundespolizei schnappt drei mit Haftbefehl gesuchte Personen

Bundespolizisten am Münchner Airport nahmen am Wochenende drei Männer fest, die mit Haftbefehlen gesucht wurden. Nach einem Reisenden haben die österreichischen Behörden sogar international gesucht.

 

 

Am Wochenende (19.-21. Februar) haben Bundespolizisten drei mit Haftbefehl gesuchte Personen festgenommen. Bereits am Freitag lief den Beamten ein von den österreichischen Behörden gesuchter Iraker in die Arme, am Samstag mussten sich ein Deutscher und ein Schweizer ihrer Vergangenheit stellen.

 
Der irakische Staatsangehörige ging den Beamten am Freitagvormittag ins Netz, als er bei seiner Ankunft aus Erbil die Einreisekontrolle passierte. Die Wiener Staatsanwaltschaft suchte seit Anfang dieses Jahres mit internationalem Haftbefehl nach dem 34-Jährigen. Die Strafverfolgungsbehörden in der österreichischen Hauptstadt werfen dem Mann vor, Mitte 2015 eine Minderjährige mehrfach sexuell belästigt beziehungsweise missbraucht zu haben. Da der Verdächtige sich offensichtlich in sein Heimatland abgesetzt hatte, bevor die Behörden aus dem Alpenstaat seiner habhaft werden konnten, schrieb ihn der Wiener Staatsanwalt international zur Fahndung aus. Nachdem Bundespolizisten den Iraker jetzt im Erdinger Moos verhaftet hatten, lieferten sie den Festgenommenen in die Münchner Justizvollzugsanstalt ein. Dort muss der 34-Jährige nun das von der Münchner Generalstaatsanwaltschaft betriebene Auslieferungsverfahren abwarten.
 

Am Samstagvormittag nahmen Bundespolizisten einen schweizerischen Geschäftsmann bei seiner Ankunft aus Dubai fest. Das Münchner Amtsgericht hatte den in Hannover wohnhaften 50-Jährigen schon vor mehr als drei Jahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht zu 1.200 Euro Geldstrafe oder 60 Tagen Ersatzhaft verurteilt. Anfangs hatte der Verurteilte wohl noch knapp ein Drittel seiner Strafe beglichen. Als aber die Zahlungen ausblieben, schrieb ihn die Staatsanwaltschaft München I im März 2013 mit Vollstreckungshaftbefehl zur Festnahme aus. Der Schweizer schuldete der deutschen Justiz seither noch 860 Euro Restgeldstrafe und 782,74 Euro an Verfahrenskosten. Diese Beträge beglich der Mann am Samstag umgehend nach seiner Festnahme. So durfte er die Wache der Bundespolizei auch gleich als freier Mann wieder verlassen.
 

Gleich drei Haftbefehle hatte ein 51-jähriger Deutscher im Gepäck, als er am Samstagabend aus Istanbul in München ankam. Die Staatsanwaltschaft München I suchte einmal seit dem vorletzten und zweimal seit dem letzten Jahr nach dem gebürtigen Somalier. In einem Fall hatte ein Münchner Amtsrichter den Mann wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu 2.800 Euro Geldstrafe oder ersatzweise 48 Tagen Haft verurteilt. In einem weiteren Fall legte der Amtsrichter eine Geldstrafe von 4.000 Euro oder 80 Tage Ersatzhaft wegen Trunkenheit im Verkehr fest. 6.000 Euro Geldstrafe oder 150 Tage Haft wegen Diebstahls, lautete der Richterspruch in einem dritten Fall. Alle drei Richtersprüche kümmerten den 51-Jährigen bis dato wohl wenig. Auch bei der Bundespolizei konnte er die geforderten Geldsummen nicht aufbringen und musste daher seine Reise in bundespolizeilicher Begleitung Richtung Münchner Justizvollzugsanstalt fortsetzen.

 

Festnahme Flughafen München Haftbefehl

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