«Dieses Provisionsabgabeverbot verbietet bereits das Versprechen von Sondervergütungen jeder Art», sagte BVK-Präsident Michael Heinz. Check24 versuche die Regelung zu umgehen, indem das Münchner Unternehmen viele Tochtergesellschaften gründe, über die Prämien erstattet würden. Solche Angebote besäßen eine «große Verführungskraft» und seien nicht zum Vorteil des Verbrauchers, weil sie zum Abschluss unnötiger Versicherungen führen könnten.
Check24 hält die Aktion für legal. «Bei den Jubiläums Deals ging es weder um eine Reduzierung der von dem Versicherungsnehmer versicherungsvertraglich geschuldeten Versicherungsbeiträge noch um eine Weitergabe der von dem Versicherungsvermittler vereinnahmten Provisionen», sagte Christoph Röttele, Sprecher der Geschäftsführung von Check24. Es sei lediglich die Treue der Kunden durch Nutzung des Kundenkontos belohnt worden. Die erneute Klage sei ein «persönlicher Kreuzzug» des BVK gegen Check24.
Im einem ersten Prozess 2016 hatte der BVK durchgesetzt, dass Check24 die sogenannte Erstinformation der Verbraucher verbessern muss. Das Unternehmen muss nun die Kunden früher als zuvor informieren, dass es für die Vermittlung von Versicherungspolicen Provisionen erhält. Der BVK vertritt rund 40 000 Versicherungsvermittler.
dpa