München – Ein Benediktinermönch des Klosters Ettal ist am Mittwoch wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Außerdem muss er sich einer Sexualtherapie unterziehen.
Er war eine Vertrauensperson – und nützte dies bei Kindern perfide aus. Ein Pater aus dem Kloster Ettal hat sich an Internatsschülern sexuell vergangen. Die Fälle liegen lange zurück. Doch erst jetzt hat der 45-Jährige seine Strafe bekommen.
Der 45 Jahre alte Pater hatte vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts München II sexuelle Übergriffe auf zwei Buben und den versuchten Missbrauch eines weiteren Schülers eingeräumt. Im Gegenzug war dem ehemaligen Internatslehrer in einem Rechtsgespräch eine Bewährungsstrafe zwischen 21 und 24 Monaten zugesichert worden. Zu den Vorfällen war es von 2001 bis 2005 gekommen.
Strafmilderung durch Geständnis bereits vorher zugesagt
Als strafmildernd wertete das Gericht neben dem umfassenden Geständnis auch die Aussagen der Opfer, dass sie keine nachhaltigen Schäden durch die Taten erlitten hätten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert. Auch die Verteidiger beantragten eine Bewährungsstrafe, nannten aber kein genaues Strafmaß.
Kritik am Strafmaß
„Ob das Strafmaß des Urteils unserem Gerechtigkeitsempfinden entspricht, das kann man in der Tat bezweifeln“, teilte der Ettaler Abt Barnabas mit. Er kündigte ein kirchliches Strafverfahren gegen den Pater an und zeigte sich tief enttäuscht: „Auch uns im Kloster bleibt eine große und tiefe Verbitterung. Denn letztlich wurden auch wir zehn Jahre lang bewusst und vorsätzlich belogen.“ Das Mitgefühl der Benediktiner gelte den Opfern, „weil sie durch die Unehrlichkeit des Paters G. solange auf ein Urteil warten mussten“.
Der Ordensgeistliche hatte sich zwischen 2001 und 2005 wiederholt an zwei Schülern vergangen und ihnen, während sie auf seinem Schoß saßen, in die Hose gegriffen. In weiteren Fällen soll er es versucht haben. Als die Kinder sich dagegen wehrten, ließ der Angeklagte aber von ihnen ab. Der Mönch war als Erzieher im Klosterinternat und als Religionslehrer an dem kirchlichen Gymnasium beschäftigt.
Der 44-jährige Angeklagte bat auch die Zeugen vor Gericht um Vergebung: „Ich habe mich dir gegenüber nicht immer korrekt verhalten, dafür möchte ich mich in aller Form entschuldigen,“ sagte er zu einem der Ex-Schüler.
dpa / pm