München: Am Mittwoch verhandelt das Europäische Patentamt über ein Patent auf konventionell gezüchtete, resistente Melonen. Umweltverbände beklagen, dass nach den europäischen Patentgesetzen konventionelle Züchtung nicht patentiert werden dürfe.
Das Europäische Patentamt (EPA) verhandelt am Mittwoch über ein Patent auf Melonen. Die konventionell gezüchteten Pflanzen sind resistent gegen ein bestimmtes Virus. Das EPA hatte das Patent 2011 erteilt. Ein Konkurrent sowie Umweltverbände hatten dagegen Einspruch eingelegt.
Die Melonen, die ursprünglich aus Indien stammen, wurden weiterentwickelt und die Virusresistenz in andere Melonen übertragen. Die Umweltschützer argumentieren, nach den europäischen Patentgesetzen dürfe konventionelle Züchtung nicht patentiert werden.
Die Große Beschwerdekammer als höchste Instanz des Europäische Patentamt hatte in einer Grundsatzentscheidung zu der umstrittenen Schrumpeltomate und einem ebenfalls umstrittenen Super-Brokkoli bereits im März letzten Jahres entschieden, dass Patente auf Pflanzen oder Saatgut als Resultate des Züchtungsverfahrens zulässig sind. Voraussetzung ist, dass die Pflanzen den Kriterien wie Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit genügen. Nach europäischem Recht sind lediglich konventionelle Zuchtverfahren nicht patentierbar.
Das Umweltinstitut wie auch „No Patents on Seeds“ und andere Gruppen fordern jedoch ein generelles Verbot von Patenten auf Pflanzen und Tiere. Dazu zählen sie auch deren Ernte, die daraus hergestellten Lebensmittel und Saatgut, Züchtungsmaterial und Züchtungsmethoden.
(dpa/lby/is)