Do., 19.12.2013 , 14:51 Uhr

Fall Mollath: Wiederaufnahmeverfahren beginnt am 7. Juli

Der Fall Gustl Mollath wird wieder aufgenommen. Das Landgericht Regensburg teilte am Donnerstag mit, dass das Wiederaufnahmeverfahren am 7. Juli 2014 beginnen wird. Bis zum 14. August habe die 6. Strafkammer insgesamt 15 Termine anberaumt. Gustl Mollath war jahrelang gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebracht. Nun soll ein neues psychiatrisches Gutachten erstellt werden. Als Gutachter ist der Psychiater Norbert Nedopil vorgesehen. Der 57 Jahre alte Mollath muss sich wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung verantworten.
Neue Erkenntnisse werden in dem Wiederaufnahmeverfahren nicht erwartet. Bereits das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Mollath vom Vorwurf freigesprochen, seine inzwischen von ihm geschiedene Frau körperlich misshandelt und Autoreifen zerstochen zu haben. Trotzdem hatten ihn damals die Gutachter wegen seiner angeblichen Wahnvorstellungen als gemeingefährlich eingestuft und in die Psychiatrie eingewiesen. Erst nach sieben Jahren war Mollath entlassen worden.

rr/dpa

Gust Mollath Psychiatrie

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