Eine Deutsche versuchte am Samstagnachmittag, den 6. Dezember ohne Wissen des Vaters mit ihrem sechs Jahre alten Sohn aus Deutschland auszureisen. Die kontrollierenden Bundespolizisten schöpften Verdacht und haben ihr den Abflug verboten.
Die gebürtige Irakerin wollte mit ihrem Sohn nach Amman und von dort weiter in den Irak fliegen. Begleitet wurden die beiden vom Bruder der Frau. Bei der Ausreisekontrolle entdeckten die Bundesbeamten eine Fahndungsnotiz, in der das Amtsgericht München die Grenzbehörden ersucht, jede Ausreise des Kindes zu verhindern. Damit konfrontiert, erzählte die 27 Jahre alte Mutter, dass sie sehr wohl von dem Beschluss wisse. Sie wolle ja nur eine Woche Urlaub machen.
Die Beamten bestanden auf eine genaue Klärung der Situation und nahmen Mutter, Sohn und Onkel mit zur Dienststelle.
Bei den Ermittlung kam heraus: Die Deutsche ließ beim Passamt an ihrem Wohnort in Nordrhein-Westfahlen ohne Wissen des Vaters des Kindes einen Kinderreisepass für ihren gemeinsamen Sohn ausstellen. Just nachdem am Freitag, den5. Dezember der Pass für den kleinen Mann ausgestellt war, kaufte der Bruder der Frau die Flugtickets und das Trio machte sich auf den Weg zum Flughafen München. Ein Rückflugticket hatte keiner der drei.
Die Beamten informierten den ebenfalls in Nordrhein-Westfalen wohnhaften Vater des Jungen. Er wollte sich sofort auf den Weg nach München machen, aktuelle Gerichtsakten mitbringen und das Kind in seine Obhut nehmen. Das Sorgerecht haben beiden Eltern seit ihrer Scheidung im Jahr 2011 gemeinsam.
Hinweis: Die Bundespolizei weist daraufhin, dass Minderjährige für eine Reise immer die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten brauchen. Die Bundespolizei empfiehlt, diese Erlaubnis schriftlich unter Angabe aller wichtigen Daten wie Name, Reiseziel und -dauer, Unterschrift der Erziehungsberechtigen und Erreichbarkeiten mitzuführen.
adc / PP