Di., 28.02.2017 , 14:21 Uhr

Gefährder sollen länger als zwei Wochen eingesperrt werden können

Ab sofort sollen die sogenannten Gefährder künftig auch länger als zwei Wochen eingesperrt werden können. Das geht aus einem Gesetzesentwurf zur besseren Überwachung gefährlicher Personen hervor.

 

Die bayerische Staatsregierung will sogenannte Gefährder künftig länger als zwei Wochen einsperren können. In einem Gesetzentwurf zur besseren Überwachung gefährlicher Personen heißt es, dass die bisherige Grenze von 14 Tagen im bayerischen Polizeiaufgabengesetz verfassungsrechtlich nicht nötig sei und wegfallen soll. Zunächst hatte die «Süddeutsche Zeitung» am Dienstag über die geplante Änderung berichtet.

 

In dem im Internet veröffentlichten Entwurf heißt es, dass es derzeit bereits in Schleswig-Holstein und Bremen keine Höchstdauer für eine vorbeugende Haft gebe. Nach dem bayerischen Gesetzentwurf soll in Zukunft der Richter anordnen, wie lange die Präventivhaft für Terrorverdächtige dauert. Entsprechend der bundesweit gültigen Vorschrift darf solch eine Haft bei der erstmaligen Anordnung allerdings maximal ein Jahr dauern.

 

Sprecher Stefan Frey vom bayerischen Innenministerium sagte, dass im Regelfall ein Richter aber wohl deutlich kürzere Haftzeiten von wenigen Wochen anordnen würde. Das klassische Beispiel sei das Oktoberfest. Wenn befürchtet werde, jemand könnte einen Anschlag auf das Fest planen, würde die Haft für die Dauer der Wiesn angeordnet, erklärte Frey. Der Gesetzentwurf wird derzeit von Fachverbänden bewertet, anschließend soll er vom Kabinett beschlossen und dem Landtag vorgelegt werden. SPD und Grüne bewerteten die Pläne zu einer Verlängerung der Präventivhaft als Verfassungsverstoß.

 

Die bayerische Staatsregierung hatte den Entwurf vor einer Woche auf den Weg gebracht. Kernpunkt ist die künftige Überwachung von Extremisten und Gefährdern durch elektronische Fußfesseln. Zudem sollen die Aufzeichnungen von Überwachungskameras länger gespeichert werden dürfen. Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri hatte kritisiert, dass der Gesetzentwurf über das Ziel hinausschieße.

 

dpa

Festnahme gefägnis Gefährder

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