Do., 14.12.2017 , 12:40 Uhr

Gericht vertagt Entscheidung um Münchner Fliegerbombe

Mehr als fünf Jahre nach der Sprengung einer Fliegerbombe in München ist weiter unklar, wer für die entstandenen Schäden aufkommen muss.

 

Mehr als fünf Jahre nach der Sprengung einer Fliegerbombe in München ist weiter unklar, wer für die entstandenen Schäden aufkommen muss. Die Richter am Oberlandesgericht München vertagten am Donnerstag die Entscheidung auf den 22. März. Zuvor hatten die Anwälte der Stadt München und des Klägers, der Axa-Versicherung, ein einigendes Gespräch abgelehnt. «Der Fall wirft viele Rechtsfragen auf», sagte der Vorsitzende Richter. Eigentlich handle es sich um Kompetenzstreitigkeiten zwischen dem Freistaat und der Landeshauptstadt.

 

Die Versicherung hat die Stadt München wegen der angeblich fehlerhaften Sprengung verklagt, bei der im August 2012 eine Boutique völlig ausbrannte. Die Versicherung zahlte mehr als 400 000 Euro, die sie nun von der Stadt ersetzt haben will. Sie ist der Meinung die Sprengung sei überhaupt nicht nötig gewesen und auch noch grob fehlerhaft durchgeführt worden. Zudem habe es nicht dem Stand der Technik entsprochen, mit Stroh zu dämmen. Stattdessen hätten Sand- oder Wassersäcke verwendet werden müssen.

 

 

Ein Baggerführer hatte die 250 Kilogramm schwere Fliegerbombe mit chemischem Langzeitzünder bei Aushubarbeiten im Stadtteil Schwabing entdeckt. Eine Fachfirma sprengte das Relikt aus dem Zweiten Weltkrieg und nutzte zur Dämmung der Detonation Stroh. Dieses entzündete sich und verteilte sich durch die Druckwelle.

 

dpa

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