Fr., 14.11.2014 , 10:53 Uhr

Gerichtsprozess: Nachbarin klagt wegen des Geruchs frischer Wäsche

Weil es den Geruch frisch gewaschener Wäsche seiner Nachbarn nicht ertragen kann, klagt ein Ehepaar aus Icking nun vor Gericht. Ein Drama in mehreren Akten, die sich gewaschen haben.

 

Vor dem Wolfratshauser Amtsgericht spielt sich ein Rechtsstreit ab, der als eher ungewöhnlich einzustufen ist. Wie ein Prozessbeobachter des Isar-Loisachboten berichtet, hatte ein Rentner-Ehepaar aus Icking seine Nachbarn angeklagt – wegen des Geruchs frisch gewaschener Wäsche.

 

 

Darunter leiden die Kläger

Die Düfte, die aus der Waschküche kommen seien demnach so stark, dass man Gartenarbeiten unterbrechen müsse und kaum noch vor die Tür gehen könne. Sogar die Äpfel vom Baum würden nach Waschmittel duften und das Salatbeet müsse abgedeckt werden, damit die Duftstoffe nicht in der Salatschüssel wanderten, zitiert die Heimatzeitung.

 

Weiter sei die Geruchsbelästigung scheinbar so stark, dass die Klägerin körperliche Beschwerden habe (Kopfschmerzen, Übelkeit, Schlafstörungen, etc.) und sich sogar psychisch behandeln lassen müsse.

 

 

Kläger wissen bereits über die Ursache Bescheid

Grund für den Streit sei laut den Klägern das Waschmittel, das ihre Nachbarin verwende. Durch die Hanglage der Häuser in Icking und den Abluftschlauch des Wäschetrockners der Nachbarin enstehe „ein mikrometeorologisches System“. Als ehemaliger Beamter des Deutschen Wetterdienstes sei der klagende Experte immerhin „fachlich vorbelastet“. Als Lösung schlagen sie den Nachbarn vor, sich einen neuen Trockner zu kaufen, Entlüftungsschächte zu ziehen oder ein geruchsneutrales Waschmittel zu verwenden.

 

 

Beklagte fühlen sich schikaniert

Die Beklagten lehnten jedoch größere Baumaßnahmen ab, um den Nachbarn die Luft wieder schmackhafter zu machen. Immerhin würden sie mit Persil waschen, wie es die Nachbarin empfahl. Jemandem vorzuschreiben, mit welchem Mittel gewaschen werden soll, ging dann schließlich auch der Richterin zu weit. Jetzt muss ein Sachverständiger zum Ortstermin erscheinen und sich ein Bild der Lage machen, bevor man sich erneut vor Gericht treffen wird.

 

Übrigens gibt es scheinbar noch weitere Streitpunkte zwischen den Parteien. Immer wieder gebe es Beschwerden über den krähenden Hahn (diesmal der von den Klägern) oder auch Aufregung über das Grillen, das Kochen oder das Feuerwerk zu Silvester.

 

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