Im Streit um das Millionen-Erbe des verstorbenen Kunstsammlers Cornelius Gurlitt, hat die Kusine des Sammlers, Uta Werner, nun drei Gegengutachten vorgelegt. Mit ihnen möchte sie beweisen, dass Gurlitt nicht mehr Herr seiner Sinne war, als er in seinem Testament seine Kunstschätze dem Kunstmuseum in Bern vererbt hatte. Werner erhebt selbst Anspruch auf das Kunsterbe.
Zuvor hatte ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger in seinem 146 Seiten starken Gutachten festgestellt, dass Gurlitt testierfähig war, als er das Museum in seinem Testament bedacht hatte. Zwei der drei Gegengutachten kommen jedoch zu einem anderen Ergebnis: Gurlitt soll nicht mehr im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte gewesen sein, als er sein Testament verfasste. Ein drittes Gutachten prangert methodische Fehler bei dem Gerichtsgutachten an.
Das Oberlandsgericht sei nun aufgefordert, die Widersprüche im Gutachten eventuell durch Einbeziehung eines Obergutachters aufzuklären, teilen Werners Anwälte in einer Erklärung mit.
2013 kam ans Licht, dass die Staatsanwaltschaft schon 2012 rund 1280 Kunstwerke aus Gurlitts Wohnung in München beschlagnahmt hatte. Zwei Jahre später wurden weitere 238 Gemälde in dem heruntergekommenen Haus des Kunstsammlers in Salzburg gefunden. Bei hunderten Werken bestand der Verdacht, dass es sich bei ihnen um Nazi-Raubkunst handeln könnte.
Nachdem der Kunstsammler Gurlitt am 6. Mai 2014 in seiner Wohnung in Schwabing gestorben war, entbrannte ein Rechtsstreit um sein Erbe. Werners Anwälte vermuten ein Ende des Konflikts erst bis Ende des Jahres.
dpa