Do., 03.07.2014 , 11:34 Uhr

Haftstrafe nach Widerstand im Fanzug Ingolstadt - München

6 Monate – ohne Bewährung – lautete der Richterspruch im Amtsgericht Pfaffenhofen am 1. Juli wegen eines Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit zwei Fällen der vorsätzlichen und versuchten Körperverletzung gegen einen 23-jährigen Münchner. Zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro wurde ein 21-jähriger Münchner bereits im Mai vom Amtsgericht Dachau verurteilt, der einen Beamten beleidigte und diesen an Videoaufzeichnungen hinderte.

 

Beide aus der Ultraszene stammende Fans des TSV München von 1860 befanden sich am 14. Februar zusammen mit rund 600 anderen Anhängern des Zweitligisten im RB 59107 auf dem Heimweg von der Auswärtspartie der „Löwen“ in Ingolstadt. Zugbegleitkräfte der Bundespolizei nahmen gegen 21:45 Uhr im oberen Wagen des Doppelstockwaggons, etwa auf Höhe Rohrbach, Rauchgeruch wahr. Bei der Abklärung, woher dieser kam, stellte sich ein 23-Jähriger einem Uniformierten entgegen. Zunächst versuchte er, an Ausrüstungsgegenstände (darunter Holster und Pistole) des Bundespolizisten zu greifen, dann versetzte er dem Bundespolizisten einen Schlag gegen die Brust sowie einen weiteren in Bauchhöhe gegen den Körper. Bei der Identitätsfeststellung  leistete er Widerstand und versuchte dabei gegen den Kopf eines Beamten zu schlagen, der jedoch ausweichen konnte.

Für dieses Verhalten wurde der 23-jährige, mehrfach einschlägig wegen Delikten im Zusammenhang mit Fußballveranstaltungen Vorbestrafte, nunmehr verurteilt: sechs Monate – ohne Bewährung. Das Urteil des AG Pfaffenhofen (24 Js 536414) ist noch nicht rechtskräftig. Der Richter nahm dem Sendlinger nicht ab, dass er aufgrund starker Alkoholisierung nichts mitbekommen hatte. Er verwies in der Urteilsbegründung darauf, dass der 23-jährige Angeklagte aus den zahlreichen vorangegangenen Verhandlungen wegen Widerstands- und Körperverletzungsdelikten offensichtlich nichts gelernt hatte.

Waren zunächst mehrere Jugendarreste ausgesprochen worden, wurde der 23-Jährige im Januar in Hamburg erstmals zu einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro verurteilt. Bei der Auswärtspartie des TSV 1860 gegen St. Pauli hatte er gegenüber einem Polizeibeamten Widerstand geleistet. Nur wenige Wochen danach kam es zu den Vorfällen in Rohrbach und Petershausen, weswegen er nun erneut vor Gericht stand. Verwundert zeigte sich der Richter, dass der Angeklagte überhaupt in Ingolstadt war. Der Sendlinger hatte ein Stadionverbot und konnte die Partie deswegen nur in einer Ingolstädter Gaststätte verfolgen.

 

Aufgrund der einschlägigen Vorstrafen, und weil auch die Geldstrafe aus dem Hamburger Verfahren keinerlei Verhaltensänderung folgen lies, war eine erneute Geldstrafe für den Angeklagten, der über kein eigenes Einkommen verfügt, nicht mehr ausreichend. Auch aus Gründen der Generalprävention, wie der Staatsanwalt in seinem Plädoyer ausführte. Er ließ erkennen, dass Fußball-Randale ein Ausmaß angenommen hat, dass so nicht mehr hingenommen werden könne und spürbare Folgen nach sich ziehen müsse.

 

In dem zweiten Fall urteilte das Amtsgericht Dachau (1 Cs 14 Js 11882/14) aufgrund eines Vorfalles im Zug beim Halt in Petershausen. Ein 21-Jähriger hatte zusammen mit zwei anderen einen Dokumentations- und Beweissicherungstrupp der Bundespolizei daran gehindert, Straftaten per Videoaufzeichnung aufzuzeichnen. Die drei stellten sich den Uniformierten, die aufgrund der Gewalttätigkeiten in und am Zug den Standort wechselten, in den Weg. Der 21-Jährige aus Pasing zeigte einem Beamten zusätzlich den „Scheibenwischer“. Das Gericht verurteilte ihn wegen Beleidigung in Tatmehrheit mit Widerstand in drei tateinheitlichen Fällen zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro.

Nach den Vorfällen im Fußball-Fanreiseverkehr von Ingolstadt nach München vom 14. Februar hatte die Bundespolizeiinspektion München bei verschiedenen Staatsanwaltschaften gegen insgesamt 14 Personen Strafanzeigen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung gestellt.

 

 

jn / Polizei

Fanzug Haftstraße Ingolstadt

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