München – Die Hasskommentare gegen die Grünen-Politikerin Claudia Roth und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) auf der Facebook-Seite der Landtags-CSU bleiben für die Verfasser womöglich folgenlos.
Voraussetzung für eine Verfolgung wäre, dass die betroffenen Politiker selbst Strafanzeige stellen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München I am Dienstag.
Der Grund: Beleidigung ist ein sogenanntes „absolutes Antragsdelikt“. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft nur ermitteln kann, wenn das Opfer Strafantrag stellt. Die Staatsanwaltschaft hat den Vorgang aber zur Beweissicherung der Polizei übergeben.
Hauptbetroffene der Hasskommentare auf der CSU-Facebook-Seite war Bundestags-Vizepräsidentin Roth, die unter anderem als „Türkenhure“ beleidigt wurde. Einige forderten den Tod Roths und Merkels, ansonsten von Kommentatoren als „Ferkel“ und „Zonenwachtel“ bezeichnet.
Die CSU-Fraktion hatte sogar Mordaufrufe tagelang stehen lassen, ohne diese zu löschen oder die entgleisten Beiträge zu moderieren. Der SPD-Abgeordnete Florian Ritter wirft der CSU deswegen vor, der Radikalisierung keinen Einhalt zu gebieten. Rechtsextreme und antisemitische Beiträge würden auch auf der Facebook-Seite der CSU-Landesleitung nicht gelöscht, kritisierte Ritter.
CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer hält die Kritik mit dem Argument für ungerechtfertigt, die CSU sei nicht verantwortlich für die Kommentare. Ministerpräsident Horst Seehofer betonte am Rand der Landtagssitzung, die CSU sei eine politische Kraft der Mitte. „Ich kenne in meiner ganzen Partei keine einzige verirrte Seele auf diesem Feld.“ Am Vorgehen der Fraktion habe er „nichts zu kritisieren“.
(dpa/lby)