Wer aus Deutschland in ein Terrorcamp zu reisen versucht, macht sich bereits strafbar. Das neue Strafrecht führt jetzt in München zu einem Prozess.
München – Er wollte sich für den bewaffneten Kampf ausbilden lassen – das könnte einen Mann aus München für Jahre hinter Gitter bringen. Er muss sich von Donnerstag (12. Mai) an vor einer Staatsschutzkammer des Münchner Landgerichts verantworten. Nach dem vor einem Jahr neu geschaffenen Straftatbestand müssen Islamisten und ihre Helfer schon für den Versuch einer Ausreise zu einem Terrorcamp mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen.
Der Angeklagte, der in München geboren und deutscher Staatsbürger ist, wollte den Ermittlungen zufolge über Istanbul in das türkisch-syrische Grenzgebiet reisen – vermutlich zur radikal-islamischen Al-Nusra-Front, dem syrischen Al-Kaida-Ableger. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er sich einer Gruppierung anschließen wollte, die sich am syrischen Bürgerkrieg beteiligt. Der 27-Jährige war am 10. Oktober am Münchner Flughafen festgenommen worden. Bei der Befragung machte er widersprüchliche Angaben.
Der Prozess zählt zu den ersten bundesweit nach dem neuen Absatz im Strafgesetzbuch. Im Februar gab es laut Bundesjustizministerium ein Verfahren in Potsdam, das mit einem Freispruch endete. Der Paragraf 89a, 2a war im Juni 2015 in Kraft getreten.
Bereits 2014 war ein mutmaßlicher Salafist aus München zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Nach Auffassung der Ermittler wollte er nach Syrien reisen, um sich den Terroristen des «Islamischen Staates» anzuschließen. Damals gab es den Strafrechtsabsatz noch nicht. Das Amtsgericht schickte ihn wegen Verstoßes gegen ein Ausreiseverbot für sieben Monate ins Gefängnis.
(dpa/lby)