Mo, 09.03.2015 , 10:39 Uhr

Körperverletzung offenbart Verstoß gegen das Waffengesetz

Aus einem missverstandenen, freundlich gemeinten Hinweis entwickelte sich am Samstagabend (7. März) am Bahnhof Pasing eine tätliche Auseinandersetzung, in deren Folge ein Teleskopschlagstock eingesetzt wurde und zwei Personen leichte Verletzungen erlitten. 

 

München – Zwei Türken aus Fürstenfeldbruck, 17 und 18 Jahre alt, waren an einem Schnellrestaurant gegen 19:30 Uhr mit zwei stark alkoholisierten Thalkirchnern, 21 und 24 Jahrealt, in eine verbale Auseinandersetzung geraten.

 

 

Einer der Türken soll den 21-Jährigen darauf hingewiesen haben, dass ihm seine Zigarettenschachtel gleich aus der Hose falle. Der Angesprochene fühlte sich davon provoziert und wurde nach Aussagen von Zeugen sofort aggressiv. Es entwickelt sich ein Gerangel in dessen Folge die beiden Deutschen den 17-jährigen Türken unvermittelt angegriffen haben sollen. Als der Türke sich mit einer schnellen Drehbewegung dem Angriff entzog und beide Männer weggestoßen hatte, fiel einer der Deutschen zu Boden.

 

Kurz darauf zog der 21-jährige Thalkirchner unvermittelt einen eingezogenen Teleskopschlagstock aus der Hose. Beim Versuch den Schlagstock auszufahren und gegen den 17-Jährigen einzusetzen, rutsche ihm dieser, offensichtlich aufgrund starker Alkoholisierung, aus der Hand. Als er den Schlagstock wieder aufgenommen hatte, schlug ihm der 18-jährige Türke mit der Faust ins Gesicht. Der 21-Jährige fiel zu Boden und lies den Schlagstock los.

 

 

In der weiteren Folge der tätlichen Auseinandersetzung kam es zu mehreren Schlägen, die noch Gegenstand der Ermittlungen sind. Dabei solle es zu mehreren Faustschlägen und Gesichtstreffern gekommen sein. Als der Teamleiter des Schnellrestaurants eingriff, flüchteten die beiden Türken. Sie konnten jedoch wenig später von einer Bundespolizeistreife gestellt werden.

 

BuPo ermittelt

 

Auf der Flucht durch die Türe des Restaurants soll der 18-jährige Türke einem 12-Jährigen, der gerade mit seinem Vater die Räumlichkeit betrat, mit dem Ellenbogen in die Bauchgegend gestoßen haben.

 

 

Der 24-Jährige erlitt Verletzungen im Gesichtsbereich, lehnte aber, trotz erheblich blutender Nase, ebenso wie sein 21-jähriger Begleiter ärztliche Behandlung ab. Der 12-Jährige klagte gegenüber den Beamten über Bauchschmerzen.

 

 

Jetzt ermittelt die Bundespolizei wegen wechselseitiger Körperverletzung. Der Teleskopschlagstock wurde sichergestellt. Auf den 21-jährigen Thalkirchner wird in diesem Zusammenhang noch eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz zukommen.

 

Die Bundespolizei informiert:

 

Das Führen von Teleskopschlagstöcken in der Öffentlichkeit stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Teleskopschlagstock ist eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes. Das Führen bei Versammlungen oder auf öffentlichen Veranstaltungen stellt eine Straftat dar.

 

 

Besitz und Erwerb sind für Personen über 18 Jahren frei, anders als die so genannten Stahlruten oder Totschläger, die aus mehreren Federelementen mit einer am Ende befestigten Stahlkugel bestehen und auf Grund der Schlagwucht zu den verbotenen Gegenständen nach dem Waffengesetz zählen.

 

 

Bei „berechtigtem Interesse“ kann ein Teleskopschlagstock geführt werden. Das Waffengesetz nennt hierfür beispielhaft: Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport oder einen allgemein anerkannten Zweck. Kein berechtigtes Interesse ist es nach der Gesetzesintention dagegen, einen Schlagstock zu Verteidigungszwecken mit sich zu führen.

 

 

make

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