München – Wegen Handels mit Marihuana aus eigenem Anbau ist ein Schmerzpatient vom Münchner Landgericht zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. der Fund seiner riesigen Marihuana-Plantage in Oberau hatte im Oktober 2014 für Aufregung gesorgt.
Die Strafkammer glaubte dem Angeklagten, dass er die Plantage in erster Linie wegen seiner gesundheitlichen Beschwerden betrieb – als Folge von Verletzungen bei mehreren Unfällen. Im ersten Obergeschoss seines Einfamilienhauses in Oberau hatten die Drogenfahnder im Oktober 2014 nach einem Hinweis 245 Cannabispflanzen mit einem konsumierbaren Gehalt von etwa 4,7 Kilogramm Gewicht entdeckt.
Angesichts dieser Menge der unerlaubt angebauten Pflanzen komme man um eine Haftstrafe nicht herum, betonten die Richter. Zudem habe der Kaufmann mit einem Teil des Rauschgifts Dritte beliefert. Nach seiner unwiderlegten Aussage gab der 53-Jährige den Stoff aber nur an andere Schmerzpatienten ab. Berücksichtigt wurde auch, dass der Angeklagte nicht vorbestraft war. Deshalb blieb die Kammer am Donnerstagabend um neun Monate unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert.
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