Fr., 29.05.2015 , 11:40 Uhr

Mindestlohn: Bauern fordern weniger Bürokratie für Erntehelfer

Sie stechen Spargel, pflücken Erdbeeren, ernten Gurken. Ohne die Helfer aus dem Ausland würden viele Bauern ihre Ernte kaum schaffen. Jetzt bringt das Mindestlohngesetz einigen der Helfer mehr Geld – und allen mehr Bürokratie.

 

 

München – Die Landwirte beklagen wenige Wochen nach Beginn der Erntesaison bürokratische Vorschriften bei der Umsetzung des Mindestlohngesetzes. „Die Bürokratie wächst den Bauern über den Kopf“, sagt Theo Däxl vom Bayerischen Bauernverband. Die Umsetzung sei „mit einem riesen Aufwand“ verbunden.

 

Die Erntehelfer aus dem Ausland müssten nach den neuen Vorschriften ihren Lohn zwingend am Monatsende ausgezahlt bekommen – hätten aber gar kein Konto und wüssten nicht, wohin damit, berichtete der Referent für Obst- und Gartenbau. Sie fürchteten Verlust oder Diebstahl.

 

„Bürokratischer Unsinn“

 

„Die Leute verstehen nicht, dass sie das Geld jetzt nehmen müssen. Sie wollen das Geld am Schluss ihrer Tätigkeit. Aber der Bauer muss es ihnen geben – und dann wieder irgendwo eine Regelung finden, wo er es versteckt.“ Das Problem über Verwahrungsverträge oder andere Hilfskonstruktionen zu lösen sei „bürokratischer Unsinn“.

 

Für Unverständnis bei den Erntehelfern sorge auch die neue Vorschrift, dass der Arbeitsvertrag und der Vertrag über Kost und Unterkunft getrennt abgefasst sein müssen. Die Regelung sei für die Landwirte praxisfremd – sie seien schließlich keine Beherbergungsunternehmer. Bürokratische Vertragsgestaltungen mit „Anrechnung“ oder „Aufrechnung“, „Pfändungsfreigrenze“ und „getrennte Zahlungsströme“ stießen auf große Umsetzungsprobleme.

 

Gesetzlicher Mindestlohn

 

In Deutschland gilt seit Jahresbeginn ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Für die Land- und Forstwirtschaft gibt es eine Übergangsregelung. Manche Landwirte müssen für ihre Erntehelfer aber schon jetzt deutlich tiefer in die Tasche greifen. Der Mindestlohn liegt bei 7,40 Euro. Für viele Tätigkeiten sei dies – und auch mehr – bisher schon bezahlt worden, sagt Däxl. Gerade bei Gemüse wie Kraut oder Gurken, das später verarbeitet wird, seien teils aber auch fünf bis sechs Euro bezahlt worden.

 

Trotz der höheren Kosten habe der Verband die Bauern angehalten, lieber mehr Kräfte anzuheuern – um auch zusätzliche Schichten besetzen zu können. Denn das Arbeitszeitgesetz galt schon vor dem Mindestlohn. Jetzt aber wacht der Zoll streng über der Einhaltung.

 

„Wenn die Ware da ist, muss geerntet werden“

 

„In einem industriellen Werk, wo man Schrauben herstellt, kann man die Maschinen ausstellen. Bei der Spargel- und Erdbeerernte kann man das nicht. Wenn die Ware da ist, muss geerntet werden“, sagte Däxl. Teils müsse dann von früh bis spät gearbeitet werden. „Die Erdbeere ist eine Frucht, die nicht nur tageweise, sondern stundenweise geerntet werden muss – sonst ist sie kaputt.“

 

Alljährlich kommen laut Bauernverband rund 300.000 Erntehelfer nach Deutschland, etwa zehn Prozent davon nach Bayern.  (dpa/lby)

 

 

Bauern Ernte Mindestlohn

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