Der ehemalige CSU-Landtagsfraktionschef Georg Schmid ist von dem Augsburger Amtsgericht zu 16 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der 61-Jährige behält jedoch seinen Anspruch auf eine Beamtenpension. Schmid hatte seine Ehefrau 22 Jahre lang als Scheinselbstständige in seinem Wahlbüro in Donauwörth beschäftigt.
Üblicherweise stellen Parlamentarier ihre Mitarbeiter als normale Angestellte ein. Schmid hatte davon gesprochen, dass es sich bei der Scheinselbstständigkeit seiner Ehefrau in seinem Wahlbüro in Donauwörth um ein Versehen gehandelt habe. Richter Michael Nißl widersprach dieser Darstellung vehement: «Das Gericht nimmt Ihnen diesen Irrtum nicht ab», sagte er zu Schmid. Nißl führte zahlreiche Fakten auf, die dafür sprachen, dass Gertrud Schmid eine abhängig Beschäftigte ihres Ehemanns war und keine freie Unternehmerin.
Schmid ist der prominenteste Fall in der Verwandtenaffäre des Landtags, bei der eine Reihe von Parlamentariern Angehörigen Jobs verschafft hatten. Schmid hatte seiner Frau bis zu 5500 Euro monatlich bezahlt. Vor zwei Jahren trat er wegen der Affäre zurück.
Schmid hatte bereits vor dem Verfahren Sozialabgaben in Höhe von 450 000 Euro an die Rentenkasse nachgezahlt, weitere Forderungen der Sozialkasse über 330 000 Euro sind aber noch offen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine zweijährige Haftstrafe für Schmid gefordert, der Verteidiger einen Freispruch.
dpa