Der neue bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) will Konsequenzen aus der Affäre um Gustl Mollath ziehen:
Bausback will eine grundlegende Psychiatrie – Reform in Bayern.
Die Verhältnismäßigkeit der Unterbringung von psychisch Kranken soll strikter durchgesetzt werden und außerdem hält der Justizminister eine frühere Einschätzung der Patienten von externen Gutachtern für nötig.
„Und wir sollten überlegen, ob es eine Höchstdauer für die Unterbringung geben muss“, sagte Winfried Bausback in einem Zeitungsinterview.
Wenn ein Patient aufgrund einer psychischen Erkrankung, dazu zählen vor allem Psychosen bzw. Schizophrenien, aber auch im Rahmen von beispielsweise Persönlichkeitsstörungen eine Gefahr für sich oder andere darstellt, dann greift der sogenannte Maßregelvollzug.
Dann können Richter in Zusammenarbeit mit Psychiatern die Unterbringung in einer Klinik anordnen.
Wie beispielsweise im Fall des Nürnbergers Gustl Mollath, ist dies eine Entscheidung, die ein Experte fällt, die aber trotzdem subjektiv bleibt.
Die Kriterien, die die „Diagnose gefährlich“ rechtfertigen, treffen letztlich eben immer nur mit hoher Wahrscheinlichkeit zu.
Gustl Mollath saß über Jahre hinweg in der Psychiatrie, weil er seine Frau misshandelt haben soll und ihm ein Arzt „paranoide Hirngespinste“ attestiert hatte, nachdem er Schwarzgeldgeschäfte der Bank, bei der seine Frau arbeitete, angeprangert hatte.
Letztlich bestätigten sich einige seiner Vermutungen, weshalb das Verfahren neu aufgerollt werden musste und Mollath auf freien Fuß kam.
Der prominente Fall ist aber alles andere als einzigartig. Es gibt eine ganze Liste von Fällen, die Gustl Mollath selbst auf seiner Internetseite als fragwürdige Einweisungen in die Psychiatrie an den Pranger stellt.
adc / Focus / §63, §64 StGB