Das erste deutsche Reinheitsgebot für Bier ist älter bislang angenommen. In einigen Städten in Bayern wie Augsburg oder München existierten schon seit Mitte 15. Jahrhundert erste Verordnungen für das korrekte Brauen von Bier.
„Es hat mehrere Vorläufer von Brauvorschriften gegeben“, sagte der Geschäftsführer des Bayerischen Braubundes, Walter König. So soll etwa das Reinheitsgebot von Regensburg bereits aus dem Jahr 1469 stammen. Auch in Landshut, Landau an der Isar und im heute thüringischen Weißensee hat es bereits früher Regelungen für das korrekte Bierbrauen gegeben.
„Sie waren letztlich sehr ähnlich. Sie haben durchweg nicht nur Dinge ausgeschlossen, die man nicht nehmen soll, sie haben explizit Wasser, Hopfen und Malz als Zutaten genannt“, sagte König.
Demnach hätten sich die damaligen Reinheitsgebote der bayerischen Städte nicht sonderlich von den heutigen Brauvorschriften unterschieden. Als einzige Ausnahme zu heute seien in einigen Städte die Zutaten Gerste oder Gerstenmalz in den Vorschriften genannt worden.
Dennoch bereiten sich die Brauer in ganz Bayern schon jetzt auf das 500-jährige Jubiläum des ersten Reinheitsgebots aus dem Jahr 1516 vor. Geht es nach dem Bayerischen Braubund hat der Zeitpunkt der Jubiläumsfeier im Jahr 2016 aber durchaus seine Berechtigung. Denn das heutige Reinheitsgebot, sei zugleich die erste Lebensmittelverordnung gewesen, die sich auf eine größere, zusammenhängende Fläche in Bayern bezogen hätte. Zuvor hätten nur unterschiedliche Regelungen in einzelnen Städte und Regionen im heutigen Altbayern existiert.
sg/dpa