Verzögerungstaktik oder wirkliche Bedenken? Im NSU-Prozess hat am Dienstag die Hauptangeklagte Beate Zschäpe einen Befangenheitsantrag gegen den kompletten Strafsenat gestellt. Die Verhandlung wurde daraufhin zunächst unterbrochen, aber nach kurzer Beratung wieder fortgesetzt.
Ihr Verteidiger Wolfgang Stahl begründete den Antrag am Dienstag damit, dass das Gericht einen Zeugen einseitig befragt und entlastende Umstände ignoriert habe. Der wegen Unterstützung des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ mitangeklagte Ralf Wohlleben schloss sich dem Antrag an.
Die Bundesanwaltschaft und ein Anwalt der NSU-Mordopfer erklärten Zschäpes Antrag dagegen für „absurd“ und deuteten an, er diene möglicherweise nur zur Prozessverschleppung.
Der Prozess wird demnach wie geplant auch in den nächsten Tagen fortgesetzt. Bereits mehrfach hatte Beate Zschäpe in den nun seit dem 6. Mai 2013 insgesamt 131 Verhandlungstagen Befangenheitsanträge gestellt. Alle wurden abgelehnt. Und auch ihr Versuch, ihre eigenen Anwälte „loszuwerden“, weil sie mit deren Verhandlungsführung nicht einverstanden war, wurde vom Gericht abgelehnt.
Dem NSU wird zehnfacher Mord und zwei Sprengstoffanschläge vorgeworfen. Es ist der größte Prozess, den Deutschland je erlebt hat. Bis jetzt sind Verhandlungstermine bis zum 18. Dezember 2014 festgesetzt. Es wird aber bereits jetzt damit gerechnet, dass sich der Prozess möglicherweise sogar bis ins Jahr 2016 ziehen kann. Denn momentan ist erst knapp die Hälfte aller Zeugen vernommen worden.
mh