Mo, 30.07.2018 , 10:26 Uhr

Nach Chaos am Flughafen: Das sind eure Rechte als Fluggast

Nachdem eine Frau unkontrolliert in den Sicherheitsbereich des Münchner Flughafens gelangt war, fielen über 300 Flüge aus und viele weitere hatten teilweise erhebliche Verspätungen. Wir klären euch über eure Rechte als Fluggast auf.

 

32.000 Passagiere waren insgesamt von dem Chaos am Münchner Flughafen betroffen. Doch Fluggäste müssen Verspätungen und Ausfälle nicht einfach so hinnehmen. Man hat ein Anrecht auf Entschädigungen oder gar eine Nacht in einem Hotel. Hier eine Übersicht.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

 

Die Gründe für eine Verspätung können vielfältig sein. In den meisten Fällen können die Passagiere einen Entschädigungsanspruch geltend machen. Doch es gibt einige Ausnahmen: Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen muss die Airline nicht haften. Dazu zählen beispielsweise schwere Unwetter, Terrorgefahr oder auch ein Streik. Oftmals entscheiden Gerichte auch hier zu Gunsten der Passagiere, allerdings muss dafür zunächst ein Prozess bestritten werden.

 

Das Anrecht auf eine Entschädigung verfällt nach drei Jahren. Jede Fluggesellschaft, die in der EU, Norwegen, der Schweiz oder Island startet, ist im Falle einer Verspätung zur Entschädigung verpflichtet. Wenn der Rückflug verspätet war, kann man allerdings nur Ansprüche geltend machen, wenn die Airline ihren Firmensitz in einem der genannten Länder hat.

 

Auch bei Pauschalreisen habt ihr einen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind.

 

Höhe der Entschädigung

 

Die Höhe der Entschädigung hängt nicht etwa vom Ticketpreis ab, sondern von der Entfernung und der Verzögerungsdauer. Jedem Fluggast stehen die gleichen Geldbeträge zu. Wenn man ein günstiges Angebot ergattern konnte, ist es mitunter möglich, dass die Entschädigung höher als der ursprüngliche Preis für den Flug ist.

 

Ab drei Stunden Verspätung stehen den Passagieren bei einer Flugdistanz von unter 1500 km 250 Euro zu. Zwischen 1500 km und 3500 km winken 400 Euro. Und bei Strecken über 3500 km winken sogar 600 Euro.

 

Wenn euer Flug mehr als fünf Stunden verspätet ist, könnt ihr die Reise auch abbrechen. Dann muss ich die Airline zusätzlich zur Entschädigung auch den vollen Ticketpreis erstatten. Sollte euer Flug gestrichen worden sein und der Ersatzflieger startet erst am nächsten Tag, müsst ihr keinesfalls freiwillig auf dem harten Boden des Flughafens übernachten. Euch steht eine Nacht in einem Hotel zu, inklusive Verpflegung.

 

Hier findet ihr Hilfe

 

Einige Fluggäste kennen ihre Rechte nicht genau oder befürchten einen hohen bürokratischen Aufwand ohne die Aussicht auf Erfolg. Doch heutzutage ist es dank des Internets relativ einfach, seine Ansprüche geltend zu machen. Man findet zahlreiche Portale, die die Entschädigungsansprüche überprüfen. Einige davon sind kostenlos, andere verlangen bis zu 25 Prozent Provision. Ein Beispiel für ein solches Portal ist Flugrecht.de oder auch flightright.

 

Auch der ADAC stellt ein Formular für Anträge auf Entschädigung zur Verfügung.  Je nach Airline kann bei Streitfällen auch kostenlos die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp) kontaktiert werden. Hier mehr Infos dazu.

 

 

Für das Durcheinander am Wochenende am Flughafen München können sich Betroffene direkt an die Lufthansa wenden. Diese verweist auf die EU-Fluggast-Verordnung und prüft die Ansprüche individuell.

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