Mo., 14.11.2016 , 10:41 Uhr

Neue Lebensmittelbehörde soll für Hunderte Betriebe zuständig sein

Im Zuge der neuen Lebensmittelreform soll eine Spezielbehörde für überregional tätige Lebensmittelbetriebe eingeführt werden. Anfang 2018 soll diese Reform in Kraft treten.

 

Die geplante Reform der Lebensmittelüberwachung im Freistaat nimmt konkrete Formen an: In einem Eckpunktepapier des Umweltministeriums wird nun definiert und konkretisiert, welche Betriebe künftig in die Zuständigkeit einer neuen Spezialbehörde fallen sollen – bislang war nur relativ vage von sogenannten komplexen Betrieben die Rede.

 

Und das sind viele: nämlich alle überregional tätigen Lebensmittelbetriebe in fast 20 Bereichen – von Schlachthöfen und Fleischverarbeitungsbetrieben über Molkereien und Bäckereien bis hin zu Zuckerfabriken. Auch für Geflügelgroßbetriebe soll die neue Spezialbehörde mit Standorten in Kulmbach und Erding zuständig sein. Das Papier liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

 

In Summe soll die Zahl der Lebensmittelbetriebe, für die die neue Behörde zuständig sein soll, im hohen dreistelligen Bereich liegen. Ziel ist, dass die Reform Anfang 2018 in Kraft treten soll. Das bayerische Kabinett hatte die Neuregelungen als Konsequenz aus Lebensmittelskandalen der vergangenen Jahre in Bayern angestoßen.

 

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