Die Polizei hat am Montag einen Nissan-Fahrer in eine psychatrische Klinik eingewiesen. Als sie ihn kontrollieren wollte, versuchte er zunächst zu flüchten und rammte dabei zwei Polizeiautos.
Am Montag fiel einem Polizeibeamten während seiner Streifenfahrt ein Nissan auf, der mit eingeschaltetem Warnblinklicht mehrfach den Karolinenplatz umrundete. Der Beamte schaltete das Anhaltesignal seines Dienstfahrzeugs an, um den Nissan anzuhalten. Der Fahrer, ein 53-Jähriger aus dem Landkreis Landsberg fuhr daraufhin auf den Gehweg des Karolinenplatzes und anschließend wieder auf die Fahrbahn des Kreisverkehrs. Der Polizeibeamte setzte sein Dienstfahrzeug nun vor den Nissan. Zunächst hielt der Fahrer des Pkw an. Als der Beamte ausstieg, um die Kontrolle durchzuführen, beschleunigte der 53-Jährige und umrundete wieder den Kreisverkehr.
Weitere Streifen konnten schließlich den Nissan stoppen, indem sie ihre Fahrzeuge so positionierten, dass der 53- Jährige nicht weiterfahren konnte. Ein Streifenwagen stand hinter dem Nissan, ein weiterer quer vor dem Pkw. Zudem wurde ein Auto links neben den Nissan abgestellt. Trotz allem versuchte der Nissan-Fahrer weiterhin seine Fahrt fortzusetzen und fuhr rückwärts. Dabei kollidierte er mit dem rückwärtig abgestellten Dienstwagen. Daraufhin wollte er nach vorne flüchten und rammte nun frontal die rechte Seite eines weiteren Polizeiautos. Jetzt konnte der Nissan-Fahrer an seiner Weiterfahrt gehindert werden und musste mit einfacher körperlicher Gewalt aus dem Pkw herausgeholt werden.
Bei dem geleisteten Widerstand wurde ein Polizeibeamter leicht an seiner Hand verletzt. Da der Mann offensichtlich stark verwirrt war und eine Gefährdung der Öffentlichkeit nicht auf anderem Weg unterbunden werden konnte, wurde der 53-Jährige in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Er wurde wegen einer Gefährdung des Straßenverkehrs angezeigt.
Durch die Zusammenstöße der Fahrzeuge wurde niemand verletzt. An den Pkw entstand ein Sachschaden von insgesamt ca. 6.000 Euro. Zu diesem Zeitpunkt herrschte wenig Fußgänger- und Fahrzeugverkehr, dadurch kam es weder zu Verkehrsbeeinträchtigungen noch zu einer Gefährdungslage für unbeteiligte Personen.