Do, 13.03.2014 , 13:31 Uhr

NS-Raubkunst: Kritik an Bayern

Im Prinzip sind sich die Bundesländer beim Thema NS-Raubkunst einig: Die Rechte der Betroffenen auf Rückgabe der geraubten Werke müssen gestärkt werden. Bayerns Gesetzentwurf erscheint den meisten dafür weniger geeignet. Hamburgs Vorstoß dagegen erntet viel Zustimmung.

 

 

München (dpa) – Die Hamburger Initiative zum Verlust von Kulturgut in der NS-Zeit hat im Bundesrat gute Aussichten auf eine Mehrheit. Wie eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa ergab, wollen mindestens elf Bundesländer am Freitag den Antrag unterstützen. Danach soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die rechtlichen Regelungen zu NS-Raubkunst zu überprüfen, um Ansprüche der Opfer und ihrer Erben auf Rückgabe entzogener Kulturgüter zu stärken.

 

Der vor einem Monat von Bayern eingebrachte Gesetzentwurf muss dagegen nach Ansicht der meisten Länder nachgebessert werden. Er sieht vor, die derzeitige Verjährungsfrist von 30 Jahren in diesen Fällen unter bestimmten Voraussetzungen auszuschließen. Hintergrund der Initiative ist der Schwabinger Kunstfund von Cornelius Gurlitt. Das deshalb von vielen «Lex Gurlitt» genannte Gesetz liegt noch bei den Ausschüssen im Bundesrat.

«Ziel der Hamburger Initiative ist es, eine Rückgabe von entzogenen Kulturgütern zu erleichtern und damit den Verfolgten des Nationalsozialismus und ihren Erben mehr Gerechtigkeit widerfahren zu lassen», erläuterte die parteilose Hamburger Kultursenatorin Barbara Kisseler.

 

 
Das bayerische Justizministerium begrüßte den Antrag. Er greife ausdrücklich Bayerns Anliegen auf, die Rechtsstellung der Opfer und ihrer Erben zu verbessern. Unbestimmte Forderungen seien aber zu wenig. «Deshalb sollte die Entschließung so überarbeitet werden, dass sie im nächsten Durchgang zusammen mit unserem Gesetz eingebracht werden kann», forderte das Ministerium in München. Der Gesetzesentwurf von Justizminister Winfried Bausback (CSU) werde vermutlich am 11. April Thema im Bundesrat sein.

 

Nach Ansicht Bausbacks sollen sich Besitzer nicht mehr auf eine Verjährung berufen können, wenn ihnen beim Erwerb klar war, dass es sich um NS-Raubkunst handelte. Die Frist von 30 Jahren greift für ihn zu kurz. Viele Kulturgüter, die während des Nationalsozialismus entzogen wurden, seien erst nach langer Zeit unbekannten Verbleibs wieder aufgetaucht, heißt es in der Erläuterung.

 

 

Bausback verteidigt seinen Entwurf am Donnerstag erneut: «Wir sind immer noch die einzigen, die einen konkreten Vorschlag gemacht haben, wie den Opfern und ihren Erben geholfen werden kann. Statt ihn über die Medien zu kritisieren, sollte man konkrete Änderungsanträge dazu stellen, damit der Bundesrat am Ende Nägel mit Köpfen machen und einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen kann.»

Der Hamburger Senat will in erster Linie die Bundesregierung in die Pflicht nehmen. Eine Zustimmung zum bayerischen Vorstoß hielt sich Kultursenatorin Kisseler offen. Sie selbst kann für ihren Antrag auf Unterstützung aus Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen hoffen. Auch das Saarland und Baden-Württemberg reagierten wohlwollend. Länder wie Berlin, Niedersachsen oder Sachsen wollten sich dagegen noch nicht im Vorfeld äußern.

 

 

«Der Antrag aus Bayern ist sicher eine schnelle Reaktion auf den Fall Gurlitt, aber hinsichtlich der rechtlichen Fragen nach meiner Einschätzung nicht völlig durchdacht», sagte der rheinland-pfälzische Justizminister Jochen Hartloff (SPD). Er favorisiert eine Regelung auf Bundesebene, um die Grundproblematik der Restitution zu regeln und den bisherigen Versäumnissen der Bundesrepublik bei diesem Thema Rechnung zu tragen, ebenso wie Niedersachsen. «Wir sehen, dass länderübergreifend Beratungsbedarf besteht», hieß es aus dem Justizministerium in Hannover.

Brandenburgs Justizministerium unter Helmuth Markov (Linke) meldete erhebliche rechtliche Bedenken an Bayerns Entwurf an. Er erfasse nur Gegenstände, die den Eigentümern abhanden gekommen seien. Häufiger seien die Kunstwerke aber unter Zwang weggegeben, verkauft oder zurückgelassen worden. «In all diesen Fallkonstellationen greift der Gesetzentwurf nicht», bemängelte Ministeriumssprecherin Maria Strauß. Baden-Württemberg hegt überdies verfassungsrechtliche Zweifel, weil die Verjährung rückwirkend ausgeschlossen werden solle. Dennoch sei das Ziel gut, das durch den NS-Staat geschaffene Unrecht nicht auf Dauer fortzusetzen, hieß es aus Stuttgart. Auch Thüringen glaubt Hamburgs Vorstoß für rechtlich sicher.

 

 

Zweifel am bayerischen Weg kamen auch aus dem rot-schwarz regierten Berlin. Senatssprecher Richard Meng sprach von notwendigen Präzisierungen und Ergänzungen. Der Senat werde sein Stimmverhalten im Bundesrat erst festlegen, wenn die Vorlage entscheidungsreif sei. An den Ausschussberatungen werde Berlin sich aber aktiv beteiligen.

Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD) warnte vor einem Schnellschuss aus Bayern und sagte: «Wir brauchen eine durchdachte, auch verfassungsrechtlich saubere Lösung.» Ähnliche Bedenken hat auch der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty (SPD). Er hatte seinem bayerischen Amtskollegen kürzlich blinden Aktionismus vorgeworfen. Nach Bausbacks Vorschlag müsse ein Anspruchsteller nachweisen, dass ihm ein Werk gehöre. «In Anbetracht von Deportation und Vertreibung vor über 70 Jahren ist dies kaum möglich», kritisierte Kutschaty.

 

 

Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) sprach dagegen von großer Sympathie für den bayrischen Gesetzentwurf. «Deshalb haben wir ihn im Rechtsausschuss des Bundesrates auch unterstützt.» Hamburgs Antrag mache zwar keine eigenen Regelungsvorschläge, enthalte aber alle wichtigen Punkte. «Hessen wird jede Initiative unterstützen, die dieses Thema aufgreift», sagte die CDU-Politikerin.

 

 

 

jn / dpa

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