Mi., 20.02.2019 , 15:30 Uhr

Runder Tisch für "Rettet die Bienen": Ein Kompromiss wird gesucht

Am Runden Tisch in der Staatskanzlei hat die Suche nach einem Weg für mehr Artenschutz in Bayern begonnen. Ausgang offen. Leiter Alois Glück setzt auf viel Expertenwissen und großen Einigungswillen.

 

Mit vielen Einzelgesprächen und Beratungen in Fachgruppen will Alt-Landtagspräsident Alois Glück die Suche nach einem Kompromiss für den Artenschutz voranbringen. Dies kündigte der CSU-Politiker am Mittwoch nach Angaben mehrerer Teilnehmer zum Auftakt des von ihm geleiteten Runden Tischs in der bayerischen Staatskanzlei an. Die Fachgruppen wolle er innerhalb von drei Wochen bilden. Zur Dauer des Runden Tischs machte er zunächst keine Angaben. Ministerpräsident Markus Söder bemühte sich zum Auftakt um versöhnliche Worte und betonte, dass die Staatsregierung aktiv mitarbeiten wolle und die Interessen aller Beteiligter im Blick habe.

 

Knapp eine Woche nach dem großen Erfolg für das Volksbegehren für mehr Artenschutz hatten sich am Vormittag rund 30 Vertreter aus Politik und Umweltaktivisten sowie von Verbänden und aus der Wirtschaft in der Staatskanzlei erstmals zum Runden Tisch getroffen. Ziel ist es, zwischen den Initiatoren des Volksbegehrens und seinen Kritikern den Weg für einen Kompromiss zu ebnen.

 

Bauernpräsident Walter Heidl zeigte sich zum Auftakt der Gespräche kompromissbereit: „Uns geht es darum, dass der Artenschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und nicht nur Sache der Landwirte.“ Rote Linien sehe er im Gesetzentwurf des Volksbegehrens zunächst keine, es sei aber wichtig, dass die Bauern nicht weiter an den Pranger gestellt würden. Sollte es etwa den Wunsch nach mehr Blühstreifen an den Feldern geben, müsse den Bauern über Förderungen dies ausgeglichen werden. Die Bauern stünden zu ihrer Verantwortung für den Schutz der Tiere, „gleichzeitig erwarten wir jedoch, dass diese Leistungen anerkannt und honoriert werden sowie die Diskussion nicht beim Thema Landwirtschaft stehen bleibt“.

 

Die Initiatoren des Volksbegehrens gaben sich auch gesprächsbereit, betonten aber, dass ihr Gesetzentwurf die untere Messlatte sei: „1,75 Millionen Menschen haben den Entwurf unterstützt“, sagte die Landesbeauftragte Agnes Becker (ÖDP). Sollte die Staatsregierung über die dort genannten Punkte hinausgehen wollen und etwa durch die Kommunen und Bistümer mehr Artenschutz anstreben, sei dies toll und sehr willkommen. Bislang halte sich ihr Optimismus aber in Grenzen, da die Regierung nur sehr vage Ankündigungen gemacht habe.

 

Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann sagte, für einen erfolgreichen Artenschutz in Bayern müssten die Landwirte zwingend mit ins Boot geholt werden. Obwohl der Gesetzentwurf die untere Messlatte sei, seien dort genannte Punkte wie der bayernweit verbindliche Termin zum Walzen der Felder am 15. März natürlich nicht in Stein gemeißelt, sondern müssten sich an der praktischen Arbeit orientieren. Entscheidend sei aber, dass dabei auch auf die Belange der Insekten Rücksicht genommen werde.

 

Das Volksbegehren Artenvielfalt war in der vergangenen Woche mit einer im Freistaat nie da gewesenen Rekordbeteiligung zu Ende gegangen und hatte damit Ministerpräsident Söder und dessen schwarz-orange Regierung unter Zugzwang gesetzt. 18,4 Prozent der Wahlberechtigten forderten mit ihren Unterschriften einen stärkeren Natur- und Artenschutz – oftmals mit direkten Konsequenzen für Landwirte. Damit ist der Weg für einen Volksentscheid frei.

 

Voraussichtlich Mitte März wird der Landeswahlausschuss das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens feststellen. Danach muss Söder es mitsamt einer Stellungnahme der Staatsregierung innerhalb von vier Wochen dem Landtag zuleiten, der dieses dann binnen drei Monaten behandeln muss – spätestens also im Juli.

 

Der Landtag hat dann mehrere Möglichkeiten: Entweder er nimmt den Gesetzentwurf des Volksbegehrens unverändert an – was die Koalition ausgeschlossen hat. Oder er lehnt ihn einfach ab – dann darf die Bevölkerung bei einem Volksentscheid darüber abstimmen. Oder der Landtag stellt dem Volksbegehren einen alternativen Gesetzentwurf entgegen. Dann werden den Wahlberechtigten bei dem Volksentscheid beide Entwürfe zur Abstimmung gestellt. Der Volksentscheid muss dann innerhalb von drei Monaten nach dem Landtagsbeschluss stattfinden – das wäre also spätestens im Herbst.

 

dpa

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