Mi., 25.01.2017 , 14:41 Uhr

Säugling geschüttelt und schwer verletzt - Tagesmutter schlug schonmal zu

Schütteltrauma – immer wieder sind Ärzte bei Säuglingen damit konfrontiert. Täter sind oft überforderte Eltern. In München ist jetzt eine Tagesmutter beschuldigt, die 2006 schonmal ein Kind geschlagen haben soll. 

 

München – Eine Münchner Tagesmutter sitzt wegen versuchten Totschlags eines Säuglings in Untersuchungshaft. Die 53 Jahre alte Frau habe den Ermittlungen zufolge einen knapp zehn Monate alten Buben so geschüttelt, dass er eine schwere Hirnblutung erlitt, berichtete Polizeisprecher Marcus da Gloria Martins am vergangenen Freitag.

 

Am letzten Mittwoch sei die Tagesmutter in ihrer Wohnung festgenommen worden, nachdem ein medizinisches Gutachten den Tatvorwurf erhärtet habe. Das Kind hat den Angaben zufolge wahrscheinlich irreparable Gesundheitsschäden erlitten und muss seit der Tat Mitte September 2016 intensivmedizinisch betreut werden.

 

Was Polizei und Sozialreferat über die Tatverdächtige bekannt geben

 

Die Frau hatte seit 1994 als Tagesmutter gearbeitet und betreute nach dem Vorfall bis zuletzt Kinder – allerdings mit einer Kollegin und mit dem Einverständnis der Eltern, wie die Sprecherin des Münchner Sozialreferats, Hedwig Thomalla, sagte. Eine Pflegeerlaubnis könne nicht ohne weiteres entzogen werden. «Wir haben alles in die Wege geleitet, um die Pflegeerlaubnis zu entziehen», sagte sie nun. Die Frau sei unter anderem 2014 von externer Stelle überprüft und sehr gut beurteilt worden. Das Schütteln von Babys durch eine Tagesmutter sei eine Ausnahme. «Mir ist kein derartiger Fall bekannt.»

 

Die Tagesmutter hatte im September selbst den Notarzt gerufen und angegeben, das Kind habe sich beim Wecken auffällig verhalten. Die Ärzte vermuteten schließlich ein Schütteltrauma. Das Jugendamt erstattete Anzeige. Da das Leben des Kindes zeitweise am seidenen Faden hing, übernahm die Mordkommission die Ermittlungen. Es wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, das am 13. Januar vorlag und das die Misshandlung kurz vor der Verständigung des Notarztes bestätigte.

 

2006 schonmal ein Tatvorwurf

 

Die Frau war bei ihrer Arbeit schon einmal aufgefallen. «2006 gab es schon einmal einen Tatvorwurf», sagte da Gloria Martins in dem Pressegespräch. Das Verfahren sei gegen ein Geldauflage eingestellt worden. Wie die tz berichtet, habe die Frau damals ein nicht mal zwei Jahre altes Kind geohrfeigt. Die Zeitung beruft sich dabei auf Aussagen der Oberstaatsanwältin Hildegard Bäumler-Hösl.

 

dpa/pm

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