Mo., 07.04.2014 , 15:44 Uhr

Schwabing: Gurlitt einigt sich nach Kunstfund mit Bundesregierung

Nach dem Fund hunderter Kunstgemälde in einer Wohnung in Schwabing hat die Bundesregierung nun mit Kunsthändler Cornelius Gurlitt eine Einigung getroffen. In einem Vertrag erklärt sich der 81 Jahre alte Mann dazu bereit, alle unter Raubkunstverdacht stehenden Bilder freiwillig auf ihre Herkunft untersuchen zu lassen. Das teilte die Bundesregierung, das bayerische Justizministerium und Gurlitts Anwälte am Montag mit.
Mit dieser Vereinbarung, an deren Zustandekommen auch die Strafverteidiger Prof. Dr. Tido Park und Derek Setz mitwirkten, erklärt sich Cornelius Gurlitt bereit, im Falle einer Beendigung der Beschlagnahme auf dann freiwilliger Basis eine Provenienzrecherche zu ermöglichen. Herr Gurlitt ermöglicht eine Fortsetzung der  Provenienzrecherche durch die Taskforce bei solchen Werken aus dem „Schwabinger Kunstfund“, für die ein Verdacht auf NS-verfolgungsbedingten Entzug (sog. Raubkunst) oder auch indirekt in Fällen der sog. entartete Kunst nicht ausgeschlossen werden kann. Diese Kunstwerke bleiben hierfür im bisherigen gesicherten Gewahrsam und bei „lostart“ eingestellt. Allerdings hat die Taskforce das Ziel, die Provenienzrecherche im Wesentlichen innerhalb eines Jahres durchzuführen. Kunstwerke, für die innerhalb der Jahresfrist die Provenienzrecherche durch die Taskforce nicht abgeschlossen wurde, werden an Cornelius Gurlitt herausgegeben. Herr Gurlitt gewährleistet aber die weitere Zugänglichmachung für die Fortsetzung der Provenienzrecherche. Soweit Restitutionsansprüche angemeldet wurden oder bestehen können, bleiben die Werke auch nach Jahresablauf in treuhänderischer Verwahrung. Cornelius Gurlitt kann zumindest einen Wissenschaftler an die Taskforce entsenden, damit die Wahrung seiner Interessen garantiert bleibt.“ heißt es in einer Mitteilung des bayerischen Justizministeriums.
mh / Justizministerium

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