Er hat einen Selbstmordanschlag in seiner Heimat Pakistan miterlebt und wurde nach eigenen Angaben von Taliban mit dem Tode bedroht, weil er Christ ist. Nun soll der 21-Jährige Saiman wieder abgeschoben werden, weil ihm laut Behörden keine Verfolgung in seiner Heimat droht. Freunde und Ehrenamtliche wollen dem jungen Mann nun helfen.
Die Geschichte, die der heute 21-Jährige Saiman dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei seinem Asylantrag erzählte, lässt Außenstehende nur annähernd erahnen, was der junge Mann in seiner Heimat erlebt haben muss.
Am 15. März 2015 habe er in Pakistan am Sonntagsgebet der Christlichen Kirchengemeinde, der er angehöre, teilgenommen. Nach dem Gebet verübte ein Terrorist mit Sprengstoffgürtel einen Selbstmordanschlag auf die Kirche. Saiman gibt zu Protokoll, den Vorfall miterlebt zu haben. Bekannt ist, dass bei dem besagten Anschlag mindestens 20 Menschen ums Leben kamen.
Bereits zuvor habe die Kirchengemeinde Drohbriefe von den Taliban erhalten. Nach dem Vorfall sei es zu tumultartigen Protesten zwischen Christen und Muslimen gekommen, auch Menschen und Häuser seien dabei angezündet worden. Christen hätten Muslime angegriffen und umgekehrt sei es ebenfalls der Fall gewesen.
Weiter gibt der junge Mann verschiedene Vorfälle zu Protokoll, bei denen die Christen in seiner Heimat mit dem Tode bedroht worden sein sollen. Auch er selbst habe ein Schreiben erhalten, in dem man ihn vor die Wahl gestellt habe, zum muslimischen Glauben zu konvertieren oder umgebracht zu werden. Zusätzlich sei der junge Mann von Muslimen bei der Polizei diffamiert worden. Auch, dass er in seiner Heimat gegen das sogenannte Blasphemie-Gesetz eintrat, könnte für ihn zum ernsthaften Problem werden. Immer wieder werden Menschen deshalb angeklagt.
Aufgrund der persönlichen Erlebnisse entschloss sich der junge Mann, Pakistan zu verlassen. Über den Iran, die Türkei, Griechenland und die Balkanroute kam er letztendlich im August 2015 nach Deutschland.
Aber die Geschichte und die Ausführungen des 21-Jährigen reichen offensichtlich nicht aus, um dauerhaft Schutz in Deutschland zu erhalten. „Für die Annahme einer Gruppenverfolgung der Christen in Pakistan fehle es an der erforderlichen Verfolgungsdichte.“, heißt es in seinem Bescheid. Auch die geschilderten Anschläge würden nicht ausreichen, um von einer Verfolgung seiner Person auszugehen. Seine individuelle Bedrohung habe er nicht glaubhaft vortragen können.
Selbst in seinem Abschiebungs-Bescheid heißt es, dass die Polizei in Pakistan in den vergangenen Jahren häufig dabei versagt habe, Minderheiten, darunter auch die der Christen, vor Übergriffen zu schützen. Man bestätigt sogar, dass es in den letzten Jahren mehrere, teils progromartige Übergriffe auf Christen gab.
Saiman‘s voller Name, wie er auch im Ausweis steht ist: Saiman Zulifqar-MASHI – und Mashi ist abgeleitet von „Der Messias“ ein christlicher Zusatzname – der also sogar bei der Einreise nach Pakistan schon entlarven würde, dass er kein Moslem ist, so Oliver Hauck, der sich in Berg für Flüchtlinge einsetzt.
Er hatte 2015 eine Patenschaft für Saiman übernommen, deren Ziel es ist, durch den persönlichen und einzelnen Kontakt zwischen Einheimischen und Flüchtlingen die Integration zu verbessern. Und das funktionierte laut ihm auch. Fast 80 Dorfpatenschaften wurden so gebildet und dadurch hatte (fast) jeder neue Mitbewohner Familienanschluss finden können. Mehrere Zeugnisse diverser Praktika, die unserem Sender vorliegen, bescheinigen dem jungen Mann gute Deutschkenntnisse und ein vorbildliches Verhalten sowie einen guten Integrationswillen. Es wurde sich gegenseitig geholfen, man hat Weihnachten, Geburtstage, Silvester miteinander verbracht und schnell wurde aus der „Ungewissheit“, wie die jeweils anderen Menschen sind, Freundschaft, so Hauck.
„Mit Saimans kompletten Namen ist es egal wohin er nach seiner Rückkehr gehen würde, man würde ihn immer als Christ erkennen und verfolgen.“ (siehe auch Grafik unten)
Vor wenigen Tagen erhielt Saiman den Bescheid, mit dem sein Asylantrag abgelehnt wurde, seine Anträge auf internationalen Schutz.
In der Hoffnung, dass Saiman durch die Klage jetzt doch noch Schutz gewährt wird, entscheidet das Verwaltungsgericht München.