Di., 23.06.2015 , 15:21 Uhr

Verfassungsgerichtshof: Mietpreisbremse kann kommen

Wohnen in München – keine besonders preiswerte Angelegenheit in der Landeshauptstadt. Zumindest wird durch Mitpreisbremse eine Explosion der Mieten in München in Zukunft verhindern werden. Noch vor der Sommerpause soll sie auch für München beschlossen werden. 

 

 

München – Die Mietpreisbremse ist mit der bayerischen Verfassung vereinbar. Das hat der Verfassungsgerichtshof in München entschieden. Der Hausbesitzerverein hatte die Mietpreisbremse in Bayern mit einer Popularklage kippen wollen, weil sie in das Grundrecht auf Eigentum eingreife.

 

Die Länder können Mieterhöhungen in Kommunen mit fehlenden Wohnungen und besonders rasant steigenden Mieten auf 15 Prozent in drei Jahren begrenzen. Der Verfassungsgerichtshof sieht das Grundrecht auf Eigentum nicht in Frage gestellt, „wenn nicht die höchstmögliche Rendite aus dem Eigentumsobjekt erzielt werden kann“. Auch ein Verstoß gegen das Willkürverbot sei nicht ersichtlich.

 

Der Hausbesitzerverein Haus & Grund sammelt derzeit Unterschriften für eine Petition gegen die Mietpreisbremse.

 

 

Mietpreisbremse noch vor der Sommerpause?

 

Nachdem der Bundestag die Mietpreisbremse beschlossen wurde, musste sie am 27. März noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Danach liegt die Verantwortung bei den Ländern. Bayern will sobald wie möglich von der Ermächtigung Gebrauch machen, wie eine Sprecherin des Justizministeriums sagte. Als Vorbereitung seien bereits umfangreiche statistische Untersuchungen eingeleitet worden. Erst dann soll festgelegt werden, welche Städte und Gemeinden in Betracht kommen.

 

Bereits seit dem 1. Juni gilt in Berlin die Mietpreisbremse. Ab dem 1. Juli folgen Hamburg und Nordrhein-Westfalen. In München soll sie vermutlich noch vor der politischen Sommerpause verabschiedet werden. (mb/dpa/lby)

 

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