Mi, 22.06.2016 , 16:01 Uhr

Von Mäusen und Schlangen - Prozess um tote oder lebende Futtertiere

Darf eine Tierhalterin ihre Schlangen mit lebenden Mäusen füttern? Und wenn ja – unter welchen Bedingungen? Um diese Fragen dreht sich ein Prozess vor dem Münchner Verwaltungsgericht. Ein Experte gibt zu bedenken: Richtig schön ist die Alternative auch nicht.

 

München – Die Paragrafen 17 und 18 des deutschen Tierschutzgesetzes formulieren es so: Ohne einen vernünftigen Grund darf kein Wirbeltier getötet, ohne vernünftigen Grund darf ihm kein Leiden zugeführt werden. Im selben Gesetz, Paragraf 2, heißt es aber auch: «Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.»

 

Dass diese Paragrafen manchmal nur schwer in Einklang zu bringen sind, zeigte sich jüngst in einer Münchner Wohnung: Dort verfütterte eine Tierhalterin lebende Mäuse an ihre Königspythons – und die Stadt forderte sie nach einem Besuch der Amtstierärztin per Bescheid auf, dies zu unterlassen. Dagegen wehrt sich die 46-Jährige seit Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht. Sie ist bereit, ihre bisher vergeblichen Umerziehungsversuche mit Beratung durch einen Experten fortzusetzen.

 

«Die rechtliche Lage ist ein bisschen vertrackt», sagt der Leiter der Auffangstation für Reptilien in München, Markus Baur. «Die beiden Paragrafen stehen sich gegenüber.» Schlangen sind keine Aasfresser und wären in freier Wildbahn Jäger, die sich nun mal über lebende Mäuse hermachen. Das könne man zwar simulieren, indem man eine tote Maus beim Füttern bewege – davon ließen sich aber nicht alle Tiere täuschen. «Wenn man eine Schlange hat, die tote Beute überhaupt nicht annimmt, darf man selbstverständlich lebend füttern», sagt er.

 

In seiner Auffangstation würden zwar inzwischen hauptsächlich tiefgefrorene Mäuse verfüttert – auch aus praktischen Gründen. Schließlich seien gefrostete Nager deutlich leichter zu halten als lebende. Aber es gebe Schlangen, «die sich standhaft weigern». Dass die Umerziehungsversuche der Frau bislang vergeblich waren, führt Baur auch auf die «untypische» Fütterung der Tiere in nur einem Terrarium zurück. Mehrere Schlangen und eine Maus – «das gibt Ärger».

 

Über den Fall wird nicht vor dem 30. Juni entschieden. In der Sitzung deutete sich aber schon an, dass das Gericht die Forderung des Amtes grundsätzlich als rechtswirksam beurteilt.

 

(dpa/lby)

 

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