Mo., 21.07.2014 , 12:37 Uhr

Wer Hunde anfährt, muss die Behandlung zahlen

Wer einen Hund anfährt, muss die OP-Kosten zahlen – auch wenn sie den Wert des Tieres um ein Vielfaches übersteigen. Dies hat das Münchner Amtsgericht in einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil entschieden. Dass der Hund im konkreten Fall schon acht Jahre alt war und andere Gebrechen hatte, ändere nichts daran, teilte das Gericht am Montag mit. Das Gesetz berücksichtige seit einiger Zeit auch den ideellen Wert – Tiere könnten nicht wie Sachen behandelt werden.

Der Terrier-Mischling Pauli war vor dem Shop einer Münchner Tankstelle angeleint und wurde von einem Auto erfasst. Er erlitt eine Bänderschädigung und Brüche. Die Besitzerin forderte die Behandlungskosten von 2200 Euro von dem Autofahrer. Der weigerte sich zu zahlen, weil Pauli nicht sachgerecht angeleint war; zudem habe das Tier nur 175 Euro gekostet.

Das Gericht verurteilte den Autofahrer zur Zahlung von 1650 Euro. Es gebe bei Tieren zwar eine Obergrenze, jenseits derer Heilungskosten unverhältnismäßig seien. Das hänge aber vom Einzelfall ab. An der Tankstelle gelte zudem ähnlich wie auf Parkplätzen erhöhte gegenseitige Rücksichtnahme. Der Autofahrer hätte vorsichtiger fahren müssen, entschied das Gericht. Allerdings treffe die Hundehalterin ein Mitschuld. Sie hätte Pauli so anleinen müssen, dass er nicht auf die Fahrstraße geraten konnte. Deshalb muss sie ein Viertel der Kosten selbst tragen.

adc / dpa

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